Leitlinien für die Fördertätigkeit
Der Stiftungsbeirat der Rems-Murr-Stiftung hat am 09.11.2022 folgende Leitlinien beschlossen:
Geänderte Öffnungszeiten: Am Dienstag, den 20. Oktober, öffnet das Landratsamt aufgrund einer Personalversammlung erst um 12 Uhr. Die Kfz-Zulassungsbehörden und die Fahrerlaubnisbehörde bleiben den ganzen Tag geschlossen und öffnen wieder am Mittwoch, den 21. Oktober. Vielen Dank für Ihr Verständins.
Der Stiftungsbeirat der Rems-Murr-Stiftung hat am 09.11.2022 folgende Leitlinien beschlossen:
Die Stiftung will vorrangig Maßnahmen und Projekte freier oder privater Träger und Einrichtungen unterstützen, die entweder nicht mit ausreichenden Mitteln versehen oder wegen fehlender Mittel nicht in Angriff genommen werden können.Von der öffentlichen Hand getragene Projekte sollen nur dann gefördert werden, wenn sie besondere kreisweite Bedeutung haben und ohne Förderung nicht verwirklicht werden könnten.
Die unmittelbare Ausreichung von Stiftungsmitteln zu nicht projektgebundenen Zwecken ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind in der Regel die Finanzierung von:
Vor Auszahlung der Zuwendung hat der Empfänger eine entsprechende Abrechnung der Maßnahme als Nachweis der getätigten Aufwendungen vorzulegen.Davon abweichend kann die Geschäftsführung einer Auszahlung vor Projektbeginn auf Antrag des Zuschussempfängers zustimmen, z.B. wenn das Vorhaben ohne Vorab-Auszahlung des bewilligten Zuschusses nicht gestartet werden kann oder ein anderer wichtiger Grund dargelegt wird. Mittelverwendungsnachweise sollen dann vom Empfänger nachgereicht werden.