Adoption

Das Wohl des Kindes ist Leitgedanke jeder Adoption. Daher sind das Kind und seine Bedürfnisse  Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen des Kreisjugendamtes.

Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Aufgabe des Fachdienstes Adoption ist es dann, das Kind zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln.

In Deutschland darf die Adoptionsvermittlung nur von anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen betrieben werden. Sie ist Aufgabe der örtlichen Jugendämter, der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, der Wohlfahrtsverbände und der Zentralen Adoptionsstelle beim Landesjugendamt.

Leistungen

Auslandsadoption

Für eine Auslandsadoption muss prinzipiell eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle eingeschaltet werden.

Über Auslandsadoption informiert das Bundesamts für Justiz

Kontakt

Fachbereich Adoption
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang