Adoption
Das Wohl des Kindes ist Leitgedanke jeder Adoption. Daher sind das Kind und seine Bedürfnisse Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen des Kreisjugendamtes.
Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Aufgabe des Fachdienstes Adoption ist es dann, das Kind zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln.
In Deutschland darf die Adoptionsvermittlung nur von anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen betrieben werden. Sie ist Aufgabe der örtlichen Jugendämter, der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, der Wohlfahrtsverbände und der Zentralen Adoptionsstelle beim Landesjugendamt.
