Pflegefamilien

Als Pflegefamilie für Kinder oder Jugendliche da sein? Wäre das nicht auch etwas für Sie?
Unter dem Motto "Ist hier noch Platz?" möchten wir all diejenigen, die sich vorstellen können, jungen Menschen aus anderen Familien ein Zuhause zu geben, aus erster Hand über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.

Was sind Pflegefamilien?

Pflegefamilien sind Familien, die jungen Menschen zeitlich befristet oder auf Dauer ein Zuhause geben. Sie fördern und unterstützen Kontakte zur Herkunftsfamilie des jungen Menschen und leisten in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eine wichtige erzieherische Aufgabe. Für ihre Leistungen erhalten Pflegefamilien ein Pflegegeld.

Wie wird man eine Pflegefamilie?

Wenn Sie Interesse daran haben, als Pflegefamilie ein Pflegekind aufzunehmen, melden Sie sich bitte bei uns.

Qualifikationen

Sie müssen mitbringen:

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern.
  • Genügend Zeit, Gesundheit, Geduld und Toleranz sowie erzieherische Fähigkeiten (eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich).
  • Fähigkeit, einem Kind in einer Krisensituation ein geborgenes Zuhause, Ruhe und Alltag anzubieten.
  • die Bereitschaft, ein Kind spontan aufzunehmen, es während des Aufenthaltes zu begleiten und es nach Klärung der weiteren Perspektive auch wieder „loszulassen“.
  • Toleranz und Verständnis für das Kind und dessen Herkunftseltern aufbringen.
  • Unterstützung des Kindes bei Kontakten mit den leiblichen Eltern.
  • Durchhaltevermögen und die Kunst Konflikten flexibel begegnen zu können.
  • eine stabile persönliche und finanzielle Lebenssituation.
  • die Bereitschaft, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.
  • „Platz für ein Pflegekind“.
  • eigene Mobilität (Auto oder gute Verkehrsanbindung).

Bewerbungsverfahren

Sie durchlaufen ein Bewerbungsverfahren, welches folgende Schritte beinhaltet:

  • Informationsgespräch
  • Eignungsüberprüfung
  •  Qualifizierung
  • Hausbesuch

Formen der Unterbringung

Pflegeverhältnisse sind eine Unterstützung seitens des Jugendamts, die von leiblichen Eltern oder Sorgeberechtigten beantragt werden kann, wenn diese aus persönlichen, familiären oder anderen Gründen ihr Kind nicht selbst versorgen oder erziehen können,. Die Kinder oder Jugendlichen werden Tag und Nacht bei Pflegeeltern untergebracht.

Inobhutnahme: Unterbringung für max. 4 bis 6 Wochen

  • Diese umfasst eine kurzfristige, vorläufige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen für max. 4-6 Wochen.
  • Sie erfolgt durch das Jugendamt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besteht oder wenn Kinder oder Jugendliche selbst um Inobhutnahme bitten.
  • Wird die Inobhutnahme durch das Jugendamt oder die Polizei veranlasst, werden die Kinder oder Jugendlichen meist noch am selben Tag in die Familie gebracht.

Kurzzeitpflege: Unterbringung für bis zu 3 Monaten

  • Diese umfasste eine kurzfristige oder geplante Unterbringung von Kindern und Jugendlichen für bis zu 3 Monaten.
  • Gründe können beispielsweise ein notwendiger Klinikaufenthalt eines alleinerziehenden Elternteils ohne soziales Netzwerk sein.
  • Auch im Anschluss einer Inobhutnahme zur weiteren Klärung, wo das Kind oder der/die Jugendliche zukünftig leben kann.

Vollzeitpflege

  • Ist eine längere bis langfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
  • Eine Rückführung zu den leiblichen Eltern wird in einem kindgemäßen Zeitfenster geprüft.
  • Ist es den Eltern in dieser Zeit nicht möglich, ausreichende Bedingungen zur Versorgung und Erziehung ihres Kindes herzustellen, gibt es auch die Möglichkeit, dass das Pflegeverhältnis bis zur Verselbstständigung des jungen Menschen bestehen bleibt.
  • Mit der Pflegefamilie wird im Vorfeld besprochen, welches Kind, Jugendliche oder Jugendlicher zur aktuellen Familiensituation passen könnte und die Beteiligten lernen sich vorher kennen.

Sie möchten ein Kind, einen jungen Menschen aus Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis aufnehmen?

Viele Kinder leben in Deutschland bei ihren Großeltern oder anderen Verwandten.

Verwandte oder Verschwägerte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad benötigen in Deutschland keine behördliche Pflegeerlaubnis.

Liegt jedoch ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung von den sorgeberechtigten Eltern vor, werden Sie als Verwandten- oder Netzwerkpflegepersonen vom Pflegekinderdienst bzgl. Ihrer Eignung als Pflegefamilie überprüft.

Infos und Rechte für Pflegekinder

Wir, der Pflegekinderdienst, beraten und begleiten alle junge Menschen im Rems-Murr-Kreis, die in einer Pflegefamilie leben.

Falls du also Fragen, rund um das Zusammenleben mit deinen Pflegeeltern oder deinen Pflegegeschwister hast, dann melde dich. Wir sind gerne persönlich für dich da und finden gemeinsam mit dir eine Lösung.

Literaturtipps:

  • Ebel, Alice (2011): Praxisbuch Pflegekind. Informationen und Tipps für Pflegeeltern und Fachkräfte
  • Wiemann, Irmela (2008): Ratgeber Pflegekinder: Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven
  • Homeier, Shirin / Wiemann, Irmela (2019): Herzwurzeln. Ein Kinderfachbuch für Pflege- und Adoptivkinder

Kontakt

Fachbereich Pflegekinderdienst
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang