Gewerbeaufsicht, Arbeits- und Immissionsschutz

Arbeitsschutz und Immissionsschutz dienen dem Schutz von Menschen, Gesundheit und Umwelt: Während der Arbeitsschutz technische und soziale Regelungen für sichere Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitszeiten und den Jugendarbeitsschutz umfasst, schützt der Immissionsschutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Abgasen, Licht oder Strahlung. Dazu gehören sowohl die Bewertung von Emissionen einzelner Anlagen – beispielsweise Wärmepumpen – als auch Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen, wie Windkraftanlagen.

Immissionsschutz

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen (BImSchV)

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider (BImSchV)

Messberichte von Luftschadstoffen einreichen

Kontakt

Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen