Windkraft

Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende: Sie reduziert Treibhausgase, verursacht im Betrieb keine Luftschadstoffe und erzeugt die für ihre Herstellung benötigte Energie bereits innerhalb eines Jahres. Gleichzeitig müssen bei der Planung mögliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sorgfältig geprüft werden. 

zwei Windräder in Waldgebiet bei Sonnenuntergang

Derzeit sind im Rems-Murr-Kreis vier Windkraftanlagen mit einer Generatorenleistung von insgesamt ca. 11 Megawatt in Betrieb.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

  • Genehmigungspflicht: Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
  • Kleinwindanlagen: Für Anlagen bis 50 Meter Gesamthöhe ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Anlagen bis 10 Meter Nabenhöhe können unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein.
  • Zuständigkeit: Die Genehmigungsverfahren führen die unteren Verwaltungsbehörden durch – also Landratsämter und kreisfreie Städte.
  • Frühzeitige Beratung: Planungsträger sollten sich frühzeitig informieren und eine Vorantragskonferenz nutzen, um Anforderungen und mögliche Konflikte rechtzeitig zu klären.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei den im Rems-Murr-Kreis üblichen Windparkgrößen erfolgt das Verfahren in der Regel ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine freiwillige Beteiligung ist jedoch möglich.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Bei drei bis 19 Anlagen wird im Einzelfall geprüft, ob eine UVP notwendig ist. Ab 20 Windenergieanlagen ist sie grundsätzlich verpflichtend.
  • Beteiligung von Fachstellen: Nach Antragseingang werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange angehört. Je nach Standort und möglichen Auswirkungen können dies 20 bis 30 öffentliche und private Stellen sein.
  • Abschluss des Verfahrens: Erforderliche Anpassungen werden mit dem Planungsträger abgestimmt. Sind alle Unterlagen vollständig und bestehen keine rechtlichen Hindernisse, wird die Genehmigung erteilt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Windkraft:

1. Vorranggebiete für Windkraft im Rems-Murr-Kreis

Der Verband Region Stuttgart hat am 04.12.2025 beschlossen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen und dafür 21 geeignete Flächen für Windkraftanlagen im Rems-Murr-Kreis festgelegt.

2. Welche Verfahren sind beim Landratsamt in Bearbeitung?

Im Rems-Murr-Kreis drehen sich schon insgesamt vier Windräder. Drei Windenergieanlagen stehen in Winterbach und eines steht in Welzheim.

Mit Entscheidung vom 03.08.2023 genehmigte das Landratsamt weitere drei Windenergieanlagen zwischen Welzheim und Plüderhausen. Der Vorhabenträger hat mit dem Bau allerdings noch nicht begonnen.

3. Sind schon Verfahren abgeschlossen?

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4. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand beim Windpark Aspach-Oppenweiler?

Das Verfahren zum Windpark Aspach–Oppenweiler befindet sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit. In dieser Phase können alle Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen zum Windpark einreichen. Diese Einwendungen werden gesichtet und an die jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung weitergeleitet. Die Einwendungen fließen schließlich in die Entscheidung mit ein.

5. Welche Belange können durch den Ausbau von Windenergie betroffen sein?

Windkraftanlagen wirken sich sichtbar auf das Landschaftsbild aus. Auch andere Bereiche wie Natur-, Boden-, Grundwasser- und Waldschutz sind betroffen.

6. Wie wird mit den Belangen umgegangen?

Der Projektträger muss verschiedene Gutachten zur Betroffenheit von Schutzgütern sowie zu möglichen Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorlegen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde beteiligt anschließend alle betroffenen Fachbehörden und fordert diese zur fachlichen Prüfung der Gutachten sowie zur Abgabe einer Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf.