Kinder- und Jugendgesundheit

Bereit für die Vorschulzeit?

Die Einschulungsuntersuchung ist ein wichtiger und spannender Schritt auf dem Weg in die Schule. Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind sich dabei wohl und sicher fühlen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Drei Kinder halten bunte Schultüten in den Händen

1. Wie läuft die Einladung zur Einschulungsuntersuchung ab und wo findet die Untersuchung statt?

Sie erhalten von uns eine schriftliche Einladung sowie einen Elternfragebogen. Die Untersuchung selbst findet in der Regel, direkt im Kindergarten statt.

2. Ist die Einschulungsuntersuchung verpflichtend?

Die Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und findet in zwei Schritten statt:

  • Schritt 1: Im vorletzten Kindergartenjahr vor der termingerechten Einschulung untersuchen unsere medizinischen Assistenzen alle Kinder. 
  • Kinder, bei denen eine ärztliche Untersuchung oder eine Sprachstandsdiagnostik erforderlich ist, werden zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. 
  • Schritt 2: Im letzten Kindergartenjahr kann, sofern notwendig, eine weitere Untersuchung erfolgen. 

3. Welche Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen?

  • die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung
  • Den ausgefüllten Elternfragebogen, den Sie mit der Einladung erhalten haben
  • Das Gelbe Vorsorgeheft (Heft über Früherkennungsuntersuchungen)
  • Das Impfbuch Ihres Kindes, bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist.
  • Falls vorhanden: weitere ärztliche Berichte oder Befunde
  • bei Brillenträgern: Brille nicht vergessen

4. Was genau wird bei Ihrem Kind untersucht?

Die Untersuchung ist ein standardisiertes, kindgerechtes Programm. Überprüft werden spielerisch die Bereiche, die für einen erfolgreichen Schulstart wichtig sind:

5. Wie lange dauert die Untersuchung?

In der Regel dauert der Termin etwa eine Stunde. Bitte planen Sie ein, dass es im Einzelfall auch einmal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

6. Was passiert nach der Untersuchung?

Die Untersuchung wird von unserer geschulten sozialmedizinischen Assistenz durchgeführt. Im Anschluss werten unsere Schulärztinnen und -ärzte die Unterlagen aus.

7. Wer erfährt von den Untersuchungsergebnissen?

Die Untersuchung wird von unserer geschulten sozialmedizinischen Assistenz durchgeführt. Im Anschluss werten unsere Schulärztinnen und -ärzte die Unterlagen aus. Sämtliche Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

8. Kann die Einschulungsuntersuchung verhindern, dass Ihr Kind eingeschult wird?

Nein, absolut nicht! Sie müssen keine Sorge haben, dass Ihr Kind aufgrund der Untersuchung nicht eingeschult wird. Die Einschulungsuntersuchung ist kein Test, den man „bestehen“ oder „nicht bestehen“ kann. Es geht bei diesem Termin nicht um die Frage der Schulfähigkeit. Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt noch genügend Zeit, diese einzuleiten. 

10. Was bedeutet es, wenn ein intensiver Sprachförderbedarf festgestellt wird?

Wird bei einem Kind im Rahmen der Einschulungsuntersuchung ein intensiver Sprachförderbedarf festgestellt, so werden die Ergebnisse, die die sprachlichen Fähigkeiten betreffen, vom Gesundheitsamt automatisch an die zuständige Schulleitung übermittelt. Dies ist für die Schulleitungen wichtig in Bezug auf das neu eingeführte Sprachfit Programm.

11. Was ist "SprachFit"?

„SprachFit –Auf den Anfang kommt es an“ ist ein Programm der Regierungskoalition zur Sprachförderung, das im Vorschulalter beginnt und sich durchgängig durch die gesamte Grundschulzeit zieht. Die verbindliche ergänzende Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung ist Teil dieses Programms. Für weitere Informationen zu „SprachFit“ können Sie die Schulleitung der zuständigen Grundschule kontaktieren oder die Webseite des Kultusministeriums besuchen. 

12. Wer entscheidet über die Einschulung?

Die endgültige Entscheidung über die Schulfähigkeit und eine eventuelle Zurückstellung (z. B. um ein weiteres Jahr im Kindergarten) trifft in Baden-Württemberg rechtlich immer die Schulleitung der aufnehmenden Grundschule.

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