Förderung von Wohnraum
Hinweis
Es können lediglich Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn zählt zum Beispiel der Abschluss eines Kaufvertrages.
Die Wohnraumförderstelle des Landratsamtes ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis.
Im Rahmen des aktuell geltenden Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg wird die Bildung von Wohnungseigentum und Mietwohnungen unter gewissen Voraussetzungen durch zinsvergünstigte Darlehen bzw. Zuschüsse gefördert. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die L-Bank.
Die Wohnraumförderstelle berät zum aktuellen Förderprogramm, prüft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen der eingegangenen Anträge und versendet sie zur abschließenden Bearbeitung an die L-Bank.
Leistungen
Eigentumsförderung
Es wird der Erwerb, der Neubau oder die Erweiterung von zukünftigem Eigentum für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen gefördert. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank. Dort sind ebenfalls das Merkblatt und das Antragsformular zu finden.
Mit Hilfe des Baufinanzierungsrechners können Sie vorab selbst prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Die Anträge für die Eigentumsförderung sind online über die Internetseite der L-Bank einzureichen.
Mietwohnraumförderung
Wenn Sie eine Mietwohnung Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu einer vergünstigten Miete zur Verfügung stellen, kann eine Förderung beantragt werden. Art und Höhe der Förderung richten sich nach dem Alter der Immobilien:
Die Anträge für die Mietwohnraumförderung sind direkt bei der Wohnraumförderstelle einzureichen. Die unterschriebenen Antragsvordrucke sind im Original vorzulegen. Die entsprechenden Nachweise können uns digital zur Verfügung gestellt werden.
Kontakt
Baurechtsamt
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Fax
(0 71 51) 5 01-24 82