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Bauen und Wohnen
Das Baurechtsamt des Rems-Murr-Kreises mit einen beiden Fachbereichen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauen und Wohnen.
Der Fachbereich Baurecht und Wohnraumförderung kümmert sich um die rechtliche Beurteilung baurechtlicher Angelegenheiten, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Bearbeitung von Anträgen zur Wohnraumförderung.
Der Fachbereich Bautechnik ist für die technische Beurteilung baurechtlicher Angelegenheiten sowie für Brandverhütungsschauen und Baukontrollen zuständig. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Untere Denkmalschutzbehörde.
Bau- und denkmalschutzrechtliche Zuständigkeit
Als Landratsamt sind wir für die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Großerlach, Kaisersbach, Kernen, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach, Urbach, Winterbach und die Stadt Welzheim bau- und denkmalschutzrechtlich zuständig.
Die Städte Backnang, Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Winnenden, Schorndorf und die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Leutenbach, Kirchberg an der Murr, Korb, Murrhardt, Oppenweiler, Schwaikheim und Weissach im Tal haben die Zuständigkeit direkt oder in Verwaltungsgemeinschaften organisiert.