Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Infos über Kinderbetreuungskosten

"Plötzlich ist alles anders" in einzelnen orangen Rechtecken auf grauem Hintergrund.
Minderjährige Eltern


Dein Kind soll in eine Kita oder in der Kindertagespflege betreut werden?
Wir helfen dir bei der Bezahlung der Kosten!
Wir beraten dich und deine Eltern.
Du hast Fragen? Dann melde dich bei Selina Grimm, im Fachbereich Kinderbetreuungskosten.
Wir sind für dich da!
s.grimm@rems-murr-kreis.de
Telefonnummer: 07151 501 1756

Regelbetreuung ab dem ersten Geburtstag
(Kita bis 7 Stunden pro Tag, Kindertagespflege bis 4 Stunden pro Tag)
Anspruch auf die volle Übernahme der Gebühr haben Familien, die Wohngeld, AlgII, Sozialgeld oder Kinderzuschlag beziehen. Wird keine Sozialleistung bezogen, berechnen wir anhand des Familieneinkommens einen Zuschuss.
Bitte beachte: Bezieht deine Familie Asylbewerberleistungen wird die Gebühr für Kinder über drei Jahre nicht vom Jugendamt sondern vom Amt für Asyl übernommen.

Ganztagesbetreuung oder Betreuung ab Geburt
Anspruch auf die volle oder teilweise Übernahme der Gebühr haben Familien, wenn ein Bedarf für die Betreuung vorliegt. Dies kann z.B. ein Schulbesuch, eine Aus- oder Weiterbildung oder eine Berufstätigkeit sein.

Hier gibt´s weitere Informationen zu KiTa und zur Kindertagespflege

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/minderjaehrige-eltern