Flüchtlingsunterbringung
Aus vielen verschiedenen Ländern kommen Menschen in den Rems-Murr-Kreis. Sie fliehen vor Verfolgung in ihren Herkunftsländern. Sie kommen nach Deutschland, um Arbeit zu finden. Oder Sie möchten hier mit ihren Familien ein neues Leben beginnen. Gemeinsam mit den Städten, Gemeinden, freien Trägern und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern arbeiten wir täglich daran, die Unterbringung und Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten zu bewältigen und ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen.
Als untere Aufnahmebehörde übernimmt das Landratsamt die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten. Die Unterbringung und Betreuung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. Diese Phase findet im Asylverfahren nach der Erstaufnahme des Landes in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) und vor der Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden statt. Die Unterbringung wird auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) umgesetzt.
Je nach aktueller Gesetzeslage gelten für bestimmte Gruppen unter den geflüchteten Menschen Ausnahmen und befristete Sonderregelungen - derzeit zum Beispiel für Geflüchtete aus der Ukraine. Wenn Sie hierzu aktuelle Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne jederzeit an die jeweiligen Ansprechpersonen auf dieser Seite.
Unsere zentralen Aufgaben sind
Immobilienmanagement
Aufgaben unseres Immobilienmanagements sind
- Ansprechpartner für Vermietungsangebote privater und gewerblicher Objekte zur Unterbringung geflüchteter Menschen
- Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern/Vermietenden
- Prüfung der Rahmenbedingungen (zum Beispiel Eignung, Verfügbarkeit, Mietkonditionen)
- Transparente Begleitung des gesamten Anmietprozesses (von der Erstkontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss
Ansprechpersonen
Benyamin Körpe
Andreas Krüger
Unterbringungsmanagement
Aufgaben unseres Unterbringungsmanagements sind
- Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern
- Belegungs- und Verlegungsmanagement in den Gemeinschaftsunterkünften
- Zuweisung in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden oder privaten Wohnraum nach Beendigung der Unterbringung durch den Landkreis
- Sicherheit in den Unterkünften durch bedarfsgerechten Einsatz von Sicherheitsunternehmen
- Rückkehrberatung
Ansprechpersonen
Jessica Kubica
Frank Polachowski
Jessica Ly
Maxime Witzigmann
Sozialmanagement
Aufgaben unseres Sozialmanagements sind
- Koordination und Weiterentwicklung der Flüchtlingssozialarbeit im Landkreis
- Abstimmung und Klärung von Zuständigkeiten zwischen freien Trägern und Landratsamt
- Gesundheit und medizinische Versorgung: Unterstützung bei der Anbindung an das Gesundheitswesen (körperliche und psychische Gesundheit)
- Gesundheitsschutz und Prävention: Krankheits- und Infektionsvorbeugung sowie Projekte der Gesundheitsförderung
Ansprechpersonen
Andelka Dragun
Sonja Hildenbrand
Stefan Saltikiotis
Rückkehrberatung
Der Landkreis unterstützt Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die freiwillig und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterreisen wollen. Sie ist grundsätzlich einer Abschiebung vorzuziehen, da sie die bessere Alternative darstellt.
Ziel der Beratung ist es, gemeinsam eine realistische Perspektive für die Zeit nach der Rückkehr zu entwickeln und die Rückkehr gut vorzubereiten – organisatorisch und mit Blick auf eine langfristig stabile Reintegration.
Die Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen, individuell und kostenlos.
Wir unterstützen Sie dabei
- eine individuelle Rückkehrperspektive zu entwickeln
- Ihre persönliche Situation, Bedürfnisse und Möglichkeiten zu berücksichtigen
- informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen
- sich auf die soziale und wirtschaftliche Situation im Herkunftsland vorzubereiten
- sich über Förderprogramme und die aktuelle Situation im Herkunftsland zu informieren
- die Rückreise zu planen und zu organisieren
- Passersatzpapiere zu beschaffen
- Ihre Reintegration zu planen (zum Beispiel Wohnen, Arbeit, Alltag)
- gegebenenfalls Ihre medizinische Versorgung nach der Rückkehr sicherzustellen
- einen persönlichen Zukunftsplan zu entwickeln
Unsere Beratung richtet sich an
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren
- Menschen mit Duldung
- Personen, die ausreisepflichtig sind
- anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
Wir sind als Landratsamt für die Rückkehrberatung in diesen Städten und Gemeinden verantwortlich
Diese Städte und Gemeinden sind für die Rückkehrberatung direkt verantwortlich
Ansprechpersonen
Jessica Ly
Frank Polachowski
Maxime Witzigmann
Unsere Kooperationspartner sind
Kontakt
Ausländeramt
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 18:00 Uhr
Links & Downloads
Kooperationspartner und Rechtsgrundlagen