Anmeldebescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

 Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Protituierter ausüben wollen, müssen dies bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden. Im Rems-Murr-Kreis erfolgt diese Anmeldung beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
 

Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit 
  • Wohnanschrift der Hauptwohnung bzw. ersatzweise eine Zustellanschrift
  • Bundesländer oder Kommunen, in denen die Ausübung der Tätigkeit geplant ist

Daneben sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. mitzubringen:

  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Pass
  • Berechtigung der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bei fehlender Freizügigkeitsbescheinigung ausländischer Staatsangehöriger
  • Bei Erstanmeldung: Nachweis einer Gesundheitsberatung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Verlängerung: Nachweise der Gesundheitsberatungen seit der letzten Anmeldung

Folgenden Personen kann keine Anmeldebescheinigung ausgestellt werden:

  • Wenn nicht alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorgelegt werden
  • Personen unter 18 Jahren
  • Schwangeren in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung
  • Bei Verdacht der Zwangsprostitution

Weitere Informationsangebote

In der Prostitution tätige Personen können sich jetzt auch per Smartphone über das neue Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg informieren. Die entsprechende App "BleibSafe" ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.
 
Die Organisation P.I.N.K. der Diakonie Freiburg bietet Ihnen weitere Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten an.
 
Das Sozialministerium Baden-Württemberg bietet Ihnen ebenfalls weitergehende Informationen zu dem neuen Prostituiertenschutzgesetz an.

Bevor eine Anmeldung erfolgen kann, muss eine gesundheitliche Beratung erfolgt sein.

Die Anmeldebescheinigung ist 2 Jahre (bei Personen unter 21 Jahren 1 Jahr) gültig.

Soll die Tätigkeit als Prostituierte oder Protituierter nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin ausgeübt werden, so muss die Anmeldebescheinigung verlängert werden.

Sofern gewünscht, kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.

Bei einem Wohnsitzwechsel bzw. bei Änderung der persönlichen Daten ist bei der zuständigen Behörde eine neue Anmeldebescheinigung auszustellen.
 
Wenn Sie im Rems-Murr-Kreis Ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben, können Sie sich für die Gesundheitsberatung und die Ausstellung der Anmeldebescheinigung unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse für einen Termin anmelden. Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen an und ob Sie für die Gespräche einen Dolmetscher wünschen. Die Beratung und Ausstellung der Anmeldebescheinigung erfolgt ausschließlich über Terminvereinbarung.

Terminvereinbarung für die gesundheitliche Beratung und das Ausstellen der Anmeldebescheinigung:


Termine sind bei uns ausschließlich dienstagvormittags möglich

Ansprechpartner für die Anmeldebescheinigung beim Ordnungsamt

Stephanie Baßler
Emil-Münz-Straße 12
71332 Waiblingen

Carmen Kuliga-Ilg
Emil-Münz-Straße 12
71332 Waiblingen

Ansprechpartner für die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt

Anita Engel
Rötestraße 17
71332 Waiblingen

Melanie Fezer
Rötestraße 17
71332 Waiblingen