Personenbeförderungen und Genehmigungen

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Eine Reihe bunter Taxis ist auf der Straße unterwegs
Bereitstehende Taxen
Ein KI-generierter Busbahnhof mit Bussen und Reisenden
Busbahnhof

Genehmigungspflichtige Verkehrsformen

Der Rems-Murr-Kreis ist für genehmigungspflichtigen Verkehrsformen zuständig, wenn sich der Betriebssitz oder Ausgangspunkt des Linienverkehrs im Rems-Murr-Kreis befindet.

Das gilt für die Verkehrsformen
  • Personenfernverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42a Personenbeförderungsgesetz
  • Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 43 Personenbeförderungsgesetz
  • Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz
  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftfahrzeugen nach § 48 Personenbeförderungsgesetz
  • Mietomnibus- und Mietwagenverkehr nach § 49 Personenbeförderungsgesetz
  • Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz

Für die Aufnahme oder den Weiterbetrieb der vorstehenden Verkehrsformen müssen Sie einen Antrag stellen.

Im anschließenden Genehmigungsverfahren werden folgende Punkte überprüft.
  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • die Zuverlässigkeit des Antragsstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • die fachliche Eignung des Antragsstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Öffentliche Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen

Ausschreibungen für Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Rems-Murr-Kreises finden Sie über unsere Ausschreibungsseiten.