Für Schüler, Pendler und Freizeitgestaltung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Rems-Murr-Kreis bietet passende Angebote für verschiedene Bedürfnisse. Schülerinnen und Schüler kommen sicher zur Schule. Pendlerinnen und Pendler erreichen flexibel ihren Arbeitsplatz – auch abends und nachts. Und in der Freizeit bringen besondere Buslinien Sie in die Natur.
Schülerbeförderung
Der Schulträger organisiert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Die Beförderung findet vorrangig mit Bussen und Bahnen des ÖPNV statt. Das sind normalerweise die Städte und Gemeinden.
Wichtig: Es gibt derzeit keinen Rechtsanspruch auf ein Beförderungsangebot. Sie müssen für bestehende Angebote grundsätzlichen einen Eigenanteil bezahlen.
- Schülerkurse (zusätzliche Fahrten für Schülerinnen und Schüler)
- Fahrten mit privaten Fahrzeugen
- Fahrten mit Schülerfahrzeugen
- Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten - gültig ab 1. Januar 2026 (PDF | 130 KB)
- Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten - gültig ab 1. März 2023 (PDF | 118 KB)
- Einzelerstattungsantrag für die Schülerbeförderungskosten nach § 20 (PDF | 424 KB)
- Antrag auf Erlass des Kostenanteils bei den Schülerbeförderungskosten nach § 7 (PDF | 272 KB)
- Antrag auf Erlass des Kostenanteils bei den Schülerbeförderungskosten aufgrund einer Schwerbehinderung (PDF | 140 KB)
- Alles zum D-Ticket JugendBW: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg


