Lebensmittel und Verbraucherschutz
Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat im Rems-Murr-Kreis einen hohen Stellenwert. Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt sorgt dafür, dass Lebensmittel sicher sind und gesetzliche Vorgaben in der Herstellung, Verarbeitung und dem Handel eingehalten werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Kontrolle von Lebensmittelbetrieben – von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Verkauf. Dabei werden Betriebe regelmäßig überprüft, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Qualität sowie Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten.
Neben den Kontrollen ist das Amt auch Ansprechpartner für Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch Beratung, Information und Aufklärung trägt es dazu bei, gesundheitliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen in regionale Lebensmittel zu stärken.
Ansprechpartner und Überwachungsbezirke
Leistungen
Anträge
Anträge senden an:
veterinaeramt@rems-murr-kreis.de
Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen
Die Lebensmittelüberwachung im Rems-Murr-Kreis informiert die Öffentlichkeit über bestimmte Ergebnisse amtlicher Kontrollen. Grundlage dafür ist § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB).
Veröffentlicht werden Fälle, in denen bei Kontrollen unter anderem:
- Grenzwerte überschritten wurden,
- verbotene oder nicht zugelassene Stoffe nachgewiesen wurden odererhebliche oder
- wiederholte Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn die Ergebnisse durch Untersuchungen eindeutig bestätigt sind. Damit wird sichergestellt, dass keine ungesicherten Verdachtsfälle veröffentlicht werden.
Die Informationen dienen der Transparenz und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sachlich über das Marktgeschehen informieren. Sie sind nicht mit öffentlichen Warnungen vor akuten Gesundheitsgefahren zu verwechseln.
Hygieneschulungen für Vereins- und Straßenfeste
Das Veterinäramt und die Lebensmittelüberwachung im Rems-Murr-Kreis bieten kostenlose Informationsveranstaltungen für Vereine und Veranstaltende von Straßen- und Vereinsfesten an.
In den Schulungen werden die wichtigsten Hygieneregeln praxisnah vermittelt – von der sicheren Zubereitung und Ausgabe von Speisen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln bis hin zur persönlichen Hygiene und dem Aufbau eines Verkaufsstandes.
Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Vereinsverantwortliche und Helferinnen und Helfer und können auch gemeinsam für mehrere Vereine oder Kommunen organisiert werden. Ziel ist es, einen sicheren und hygienischen Ablauf bei Festen und Veranstaltungen zu gewährleisten.
Vermarktung von Wildbret aus „Ausnahmewild“
Für die Vermarktung kleiner Mengen von Wildbret gelten unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Regelungen. Diese sollen insbesondere Jägerinnen und Jäger bei der Vermarktung unterstützen und gleichzeitig eine sichere Lebensmittelgewinnung gewährleisten.
Als „Ausnahmewild“ bezeichnet man Wild, das ohne amtliche Fleischuntersuchung direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe, wie beispielsweise Gastronomiebetriebe oder Metzgereien, abgegeben werden darf. Voraussetzung ist, dass keine gesundheitlichen Auffälligkeiten vorliegen und – sofern erforderlich – eine Trichinenuntersuchung durchgeführt wurde.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine amtliche Fleischuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb vorgeschrieben.
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Kontakt
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang