Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Negativbescheinigung

Sie möchten Ihren Nationalpass erneuern und Ihr Heimatland verlangt eine Negativbescheinigung (z.B. Kasachstan, Indien, Turkmenistan etc.)? Sie wohnen im Rems-Murr-Kreis?

Dann sind Sie bei uns richtig. Auf dieser Seite erfahren Sie alle wichtigen Details zur Beantragung.

Antrag

Sie können die Negativbescheinigung postalisch oder per E-Mail beantragen. Per E-Mail ist der schnellere Weg.  

Senden Sie uns folgende Unterlagen und Informationen zu:

  • Datum Termin beim Konsulat
  • Kopie Ihres aktuellen Passes
  • Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle vollständige Adresse
  • richtige Schreibweise Geburtsort mit Angabe zum Geburtsland

Wir werden Ihnen nach Eingang der Informationen und Unterlagen einen Abholtermin und einen Gebührenbescheid zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Negativbescheinigung ab Ausstellung nur 30 Tage gültig ist.

Information zur Übersendung per Mail
Aus datenschutzrechtlichen Gründen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Übersendung Ihrer personenbezogenen vertraulichen Daten per E-Mail auf freiwilliger Basis geschieht. Genauere Informationen zum Thema Sicherheit im E-Mail Verkehr finden Sie in unserem Impressum. Sollten Sie Ihre Informationen nicht per E-Mail versenden wollen, so bitten wir Sie uns alle Daten postalisch zu übersenden.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung einer Negativbescheingung beträgt 10,- EUR und ist nach Erhalt eines Gebührenbescheides zu begleichen.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/auslaenderamt-und-staatsangehoerigkeitsrecht/negativbescheinigung