Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Zweifelt eine Behörde oder sonstige Institution (im Inland oder Ausland) Ihre deutsche Staatsangehörigkeit an, können Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Nachdem festgestellt wurde, dass Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, wird Ihnen ein sogenannter Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, welchen Sie als Beweis der entsprechenden Behörde vorlegen können.

Bitte beachten Sie:
Lediglich der persönlich Wunsch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises reicht nicht aus. Ohne konkreten Zweck, besteht kein Anspruch hierauf. Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (§ 30 Staatsagehörigkeitsgesetz (StAG)). Das berechtigte Interesse ist zu begründen und zu belegen.

Antragstellung

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werden nicht nur Angaben über Sie selbst, sondern auch Angaben über die Personen benötigt, von denen Sie die Staatsangehörigkeit ableiten.
 

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Antrag (formlos oder Antragsformular, welches Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes downloaden können)
  • Offizielles Schreiben der Behörde, ggf. mit Übersetzung, dass diese Ihre Staatsagehörigkeit anzweifelt und die deutschen Ausweisdokumente nicht ausreichend sind
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Ausweiskopie
  • Kopie Geburts- und Abstammungsurkunden,
  • Kopie Heiratsurkunden, Einbürgerungsurkunden,
  • Kopie Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen usw.
  • Kopie Nachweise der Person, von welcher Sie die Staatsangehörigkeit ableiten (z.B. Ausweiskopie, Einbürgerungsurkunden)

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich sind.

Wie beantrage ich die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit?
Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.
Bitte senden Sie Ihren Antrag zusammen mit Kopien aller Unterlagen an:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt 23-13 Staatsangehörigkeitsrecht
Rötestraße 17
71332 Waiblingen

Nach Erhalt werden Sie schriftlich über den Eingang Ihres Antrags informiert.

Wichtig ist, dass Sie das berechtigte, schutzwürdige Interesse (Sachbescheidungsinteresse) unbedingt belegen müssen. Eine einfache Erklärung Ihrerseits ist nicht ausreichend.

Bei Wunsch Übersendung per Mail
Sollten Sie die Übersendung des Antrags per Mail wünschen, ist dies möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass die Übersendung Ihrer personenbezogenen vertraulichen Daten per E-Mail auf freiwilliger Basis geschieht. Genauere Informationen zum Thema Sicherheit im E-Mail Verkehr finden Sie in unserem Impressum. Sollten Sie Ihre Informationen nicht per E-Mail versenden wollen, so bitten wir Sie uns alle Daten postalisch zu übersenden.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,- EUR.
Die Gebühr ist nach Erhalt eines Gebührenbescheides zu entrichten.

Die Erhebung der Gebühr erfolgt gem. §§ 38 Abs.1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/auslaenderamt-und-staatsangehoerigkeitsrecht/feststellung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit