Neue Regeln für Shisha-Bars: Landratsamt und Kommunen kontrollieren
Gefahr durch Kohlenstoffmonoxidvergiftung soll eingedämmt werden / Weitere Infos auf den Seiten der Gaststättenbehörde
In letzter Zeit waren vermehrt Vorkommnisse in baden-württembergischen Gaststätten aufgetreten, in denen der dort angebotene Gebrauch von Wasserpfeifen (Shishas) zur Bildung einer höheren Konzentration von Rauchgas (Kohlenstoffmonoxid, CO) und - mangels ausreichender Lüftungs- und sonstiger Maßnahmen der Betreiber - zu gesundheitlich teilweise ungünstigen bzw. negativen Auswirkungen für Gäste und/oder Beschäftigte geführt hat.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis als untere Gaststättenbehörde wurde daher vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aufgefordert, gegenüber den Betreibern bestehender Shisha-Bars in seinem Zuständigkeitsbereich tätig zu werden und diverse Vorgaben in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.
Die Allgemeinverfügung können Sie in der aktuellen Fassung vom 29.11.2018 - nach einer notwendig gewordenen Änderung der Ziffer 2.5. - unter folgendem Link aufrufen bzw. das Original im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Recht und Ordnung, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen zu den üblichen Sprechzeiten einsehen.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist zuständige Gaststättenbehörde für folgende Städte und Gemeinden:
Alfdorf, Berglen, Großerlach, Kaisersbach, Kernen i.R., Murrhardt, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach/Murr, Urbach, Welzheim und Winterbach.
(keck/02.11.18, aktualisiert 29.11.18)