Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 11.09.2018

Jedes Kind im Landkreis soll sich den Schulausflug leisten können

Jedes Kind soll sich den Schulausflug leisten können

Mit der Bildungskarte erhalten Familien mit geringem Einkommen Unterstützung. Screenshot: Landratsamt
Mit der Bildungskarte erhalten Familien mit geringem Einkommen Unterstützung.
Zum Schuljahresbeginn geben das Kreissozialamt und das Jobcenter konkrete InformationenMit dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Angebote wie Ausflüge der Schule bzw. Kindertageseinrichtungen, Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Nachhilfe, Schülerbeförderungskosten, gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung. Deshalb gibt es zum Beispiel einen Zuschuss für die Mitgliedschaft im Sportverein, die Musikschule, Ferienfreizeiten, Schwimmkurs zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Gerade jetzt zum Schulanfang müssen viele Familien zusätzliche Kosten schultern“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Dass Kinderarmut auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, haben jüngste Erhebungen des Kinderschutzbundes gezeigt: Rund 4,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut betroffen. Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt hier an und unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Schließlich soll kein Kind aus finanziellen Gründen zum Beispiel auf den Schulausflug oder den Schwimmkurs verzichten müssen.“Gunnar Schwab, Geschäftsführer Jobcenter Rems-Murr ergänzt: „Nicht alle Eltern können sich die Klassenfahrt leisten, die Kosten für den rückenschonenden Schulranzen oder die Nachhilfe, wenn Versetzungsgefahr droht. Damit Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen nicht ausgegrenzt werden sondern die gleichen Chancen haben, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.“Konkret gilt das für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen. Ebenso können diejenigen Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen.Voraussetzungen für Bildungsleistungen sind, dass die Schülerin oder der Schüler unter 25 Jahre ist, eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung erhält (eine Ausnahme gibt es hier bei Empfängern von Sozialhilfe). Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind.Praktische Informationen:
  • Die Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung werden an die Familien ausgezahlt. Für alle anderen Leistungen gibt es Sachleistungen, das heißt, in der Regel werden die Leistungen über die Bildungskarte direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.

  • Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter des Rems-Murr-Kreises zuständig. Kontakt: 07151/9519-670.

  • Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Kreissozialamt beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Kontakt: 07151/501-1453; bildungspaket(@)rems-murr-kreis.de

  • Die Antragsformulare für das Bildungs- und Teilhabepaket liegen beim Bürgermeisteramt, im Jobcenter und im Landratsamt Rems-Murr-Kreis beim Kreissozialamt bereit. Die Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.
(keck/11.09.18)
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