Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit:


Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit traten erstmalig ab dem 01.07.2020 in Kraft. Inzwischen wurden diese nochmals überarbeitet und sollen per Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Februar 2022 verabschiedet werden.

Zur Personalförderung der Offenen Kinder – und Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis können Anträge gestellt werden. Alle Formulare finden Sie auf der Seite des Kreisjugendreferats:

Den Beschluss und die Richtlinien finden Sie zudem unter „Dokumentation der bisherigen Planungsergebnisse“.

Ausgangslage

Der Jugendhilfeausschuss hatte am 11.06.2018 das Kreisjugendamt beauftragt, die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach §§ 11 und 13 SGB VIII zu überprüfen und den aktuellen Bedarfen und Erfordernissen anzupassen.

Hintergrund war der starke Ausbau und die finanzielle Förderung der Arbeitsfelder „Jugendsozialarbeit an Schulen“ und „Mobile Jugendarbeit“, während für die „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ keine zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung standen.

In einem Planungsverfahren mit großer Beteiligung von Kommunen, Trägern der freien Jugendhilfe, Fachkräften aus den Arbeitsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen als auch von Jugendlichen wurden die bisherige Förderpraxis überprüft und gemeinsame Eckpunkte für eine neue Förderrichtlinie erarbeitet.

Ziele der Förderung

Erhalt und Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

      Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht:

  • die Gleichwertigkeit mit anderen geförderten Arbeitsfeldern herzustellen
  • arbeitsfeldübergreifende und trägerunabhängige gute Rahmenbedingungen zu schaffen
  • die Wertschätzung der Fachkräfte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • die Qualitätssicherung durch gemeinsame Standards zur offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis
 

Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im ländlichen Raum

Im ländlichen Raum entspricht die Schaffung einer Personalstelle, die ausschließlich in einem Arbeitsfeld angesiedelt ist, nicht immer dem örtlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen und der Kommune. Daher wurden In den letzten Jahren zunehmend kombinierte Stellenanteile geschaffen.

Die neue Förderung ermöglicht kleinen Kommunen:

  • die konkrete Ausgestaltung der Angebote vor Ort am Bedarf der Kinder und Jugendlichen zu orientieren
  • interkommunal und ressourcenschonend zu kooperieren
  • mit der Förderung des Arbeitsfelds eines Gemeindejugendreferats arbeitsfeldübergreifende Tätigkeiten, wie Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen, Begleitung von selbstverwalteten Einrichtungen, Stärkung der Vereins- und Verbandsjugendarbeit, Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, Kooperation mit Schulen etc. in einer Stelle fachlich gut zu verbinden, wie z.B. im „Handbuch für Gemeindeverwaltungen zur Ein- und Neuausrichtung eines Gemeindejugendreferats“ der AG Jugendreferate im Städtetag Baden-Württemberg und Gemeindetag Baden-Württemberg beschrieben.
Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/jugendhilfeplanung/jugendarbeitjugendsozialarbeit