Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit traten erstmalig ab dem 01.07.2020 in Kraft. Inzwischen wurden diese nochmals überarbeitet und sollen per Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Februar 2022 verabschiedet werden.
Zur Personalförderung der Offenen Kinder – und Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis können Anträge gestellt werden. Alle Formulare finden Sie auf der Seite des Kreisjugendreferats:
Den Beschluss und die Richtlinien finden Sie zudem unter „Dokumentation der bisherigen Planungsergebnisse“.