Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 22.03.2023

Jetzt online teilnehmen: Schulungen zum Umgang mit Lebensmitteln

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz werden jetzt als E-Learning angeboten

Wer beruflich oder auch ehrenamtlich mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes eine Belehrung des Gesundheitsamts. Dabei wird das Grundwissen über Infektionskrankheiten vermittelt, die über Lebensmittel übertragen werden können. Bisher fand diese Belehrung im Rems-Murr-Kreis einmal wöchentlich in der Außenstelle des Landratsamts in Backnang statt.

Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative des Landkreises wird diese Belehrung nun auch online angeboten.

Über einen Link auf der Homepage des Gesundheitsamts werden Interessenten auf die Seite des Serviceportal Baden-Württemberg gelenkt. Nach Anmeldung im Portal kann man online an der Belehrung teilnehmen. Dadurch kann die Belehrung nun jederzeit und von überall durchgeführt werden. In den nächsten Wochen wird die Belehrung zudem nicht nur in Deutsch, sondern auch in elf weiteren Sprachen zur Verfügung stehen.

Die Kosten für die Belehrung liegen bei 33 Euro für gewerbliche Nutzer und 16 Euro für ehrenamtlich Tätige. Wenn Schülerinnen und Schüler die Belehrung für ein Praktikum benötigen, können sie kostenfrei teilnehmen und erhalten ein zeitlich auf das Praktikum begrenztes Zeugnis.

(keck/22.03.23)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/aktuelles