Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 14.05.2020

Kreisräte beschließen Unterstützung für Tageseltern in der Corona-Krise

Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay

Der Sozialausschuss des Kreistags folgt dem Vorschlag des Jugendamts / Eltern müssen nur für die Notbetreuung bezahlen  

Die Corona-Krise hat nicht nur zur Schließung der Kindertagesstätten geführt, sondern auch zu einem Beschäftigungsverbot für Tagesmütter und Tagesväter seit 17. März. Das Jugendamt stand deshalb im engen Austausch mit den sechs Tageselternvereinen und hat bereits Ende April festgelegt, dass Eltern die Gebühren für diese Zeit nur dann begleichen müssen, wenn sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Alle anderen Eltern, die ihre Kinder selbst betreut haben, müssen selbstverständlich nichts bezahlen.

Die Frage, wie es sich mit der Entlohnung der Tageseltern verhält, haben die Kreisrätinnen und Kreisräte am 11. Mai im Sozialausschuss entschieden: Die laufende Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld, an die Tagespflegepersonen im Rems-Murr-Kreis wird für den Zeitraum der coronabedingten Schließung in Höhe von 80 Prozent der bisher bewilligten Höhe ausbezahlt. Diejenigen Tageseltern, die im Rahmen der Notbetreuung gearbeitet haben, erhalten den vollen Satz (100 Prozent).

Als Härtefallregelung werden die 80 Prozent des Pflegegelds für die Monate März bis Mai auch dann erbracht, wenn Tagespflegepersonen selbst Risikopatienten sind oder aus anderen gewichtigen Gründen die Betreuung nicht anbieten können.

Ab Juni wird die Ausbezahlung des Pflegegelds an eine Bedingung geknüpft: Nur wer bereit ist, wieder Kinder zu betreuen, wenn das Verbot aufgehoben ist, erhält das Pflegegeld – in Höhe von 80 Prozent. Die Befristung der Härtefallregelung ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, vor dem Hintergrund, dass Risikopersonen möglicherweise längerfristig nicht als Tagespflegepersonen arbeiten können.

Erst kurz vor der Sitzung des Sozialausschusses hatte das Land in der Aktualisierung der Corona-Verordnung festgelegt, dass das Betreuungsverbot zum 15. Juni endet.

Jugendamtsleiter Holger Gläss bedankte sich in der Sitzung bei den 360 Tagesmüttern und Tagesvätern im Rems-Murr-Kreis sowie bei den betroffenen Eltern für ihre Geduld und ihre Nachsicht in dieser Zeit der Ungewissheit. „Tageseltern sind eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung, deshalb war es uns wichtig, trotz komplizierter Rahmenbedingungen eine möglichst gerechte Lösung für diese schwierige Situation zu finden“, so Gläss.

Rückzahlung in Raten möglich

Da die Auszahlung der Geldleistungen für die Monate März bis Mai bereits in Höhe von 100 Prozent „vorbehaltlich künftiger Beschlüsse“ erfolgte, wird die Differenz von 20 Prozent zurückgefordert. Es besteht die Möglichkeit zur Ratenzahlung – an dieser Stelle gingen die Kreisrätinnen und Kreisräte über den Vorschlag der Verwaltung hinaus. 

Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier.

(keck/14.5.20)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/aktuelles