Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 07.07.2022

Bakterieller Feuerbrand: Was Stücklesbesitzer wissen müssen

Bakterieller Feuerbrand beim Apfelbaum. Foto: Landratsamt
Bakterieller Feuerbrand beim Apfelbaum.

Bäume sollen auf möglichen Befall kontrolliert werden / Landwirtschaftsamt informiert über aktuelle Situation

In den 90er-Jahren verursachte der bakterielle Feuerbrand im Rems-Murr-Kreis verheerende Schäden für Obsterzeuger und Stücklesbesitzer. Damals mussten im gesamten Landkreis hunderte großer und landschaftsprägender Birnbäume und sogar ganze Obstanlagen gerodet werden. Nach einer längeren Pause treten seit 2020, wenn auch nur punktuell, wieder verstärkt Infektionen auf. Bislang wurden meist nur Apfelbäume befallen. Die Obstbauberatung beim Landwirtschaftsamt bittet daher alle Erwerbsobstbauern, Hausgärtner und Stücklesbesitzer vorsorglich ihre Bäume auf einen möglichen Befall zu kontrollieren. Nur laufende Kontrollen verhindern, dass eine größere Feuerbrand-Epidemie entsteht.

Der Befall ist auch für Laien an den deutlichen Symptomen erkennbar.  Die ersten Anzeichen sind plötzlich welkende Triebe oder Äste. Typisch sind auch die krückstockartigen Verkrümmungen der Triebspitzen. Das Laub wird zunächst glänzend, später trocknet es ein, bleibt aber am Trieb hängen. Die in der Literatur oft beschriebenen „Schleimtröpfchen“ treten allerdings nur bei schwül-feuchter Witterung auf.

Die einzige Möglichkeit, einen mit Feuerbrand befallenen Baum zu retten, ist ein sofortiger Rückschnitt von mindestens 25 cm in das noch gesunde Holz. Das Schnittgut kann entweder über die örtlichen Grünschnittplätze oder die Komposttonne entsorgt werden. Eine Ausbreitungsgefahr besteht hier übrigens nicht, da der Feuerbranderreger nur im noch lebenden Gewebe existieren kann.

Das befallene Gehölz muss nach dem Rückschnitt fortlaufend beobachtet werden. Sollten sich nach einiger Zeit erneut Symptome zeigen und ein weiterer Rückschnitt auch keinen Erfolg bringen, muss der Baum gerodet und entsorgt werden.

Bitte beachten: Es besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Befall durch die „Blüten- und Zweigmonilia“ und dem bakteriellen Feuerbrand. Um hier eine verlässliche Diagnose zu stellen, ist es wichtig, sich jeweils die Übergangsstellen zwischen gesundem und krankem Gewebe näher anzusehen.

Bei einem Monilia-Befall ist der Übergang zwischen gesundem und krankem Gewebe immer sehr scharf abgegrenzt und somit gut erkennbar. Zeigt sich hingegen an der Übergangsstelle ein fließender Übergang zwischen dem scheinbar noch gesunden und kranken Gewebe, handelt es sich um einen Feuerbrandbefall. Hilfreich kann es sein, an der Übergangsstelle die Rinde mit einem Messer zu lösen.

Weitere Informationen:

Vom Feuerbrand befallen werden folgende Obstbaumarten: Apfel, Birne und Quitte. Steinobst hingegen nie. Es gibt auch eine Reihe anfälliger Ziergehölze wie Amelanchier (Felsenbirne), Crataegus (Weißdorn), Sorbus-Arten (Bsp.: Vogelbeere, Mehlbeere), Cotoneaster (Steinmispel), Photinia davidiana (Stranvaesia), Pyracantha (Feuerdorn), Chaenomeles (Scheinquitte), Eriobotrya japonica (Wollmispel), Mespilus germanica (Mispel).

Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht mehr. Im Zweifelsfall helfen die Vertreter der örtlichen Gartenbauvereine oder die Obstbauberatung beim Landwirtschaftsamt in Backnang weiter.

Das Landwirtschaftsamt ist über die zentrale Telefonnummer: Telefonnummer: 07191 / 895-4233 oder per Mail an landwirtschaft(@)rems-murr-kreis.de erreichbar.

Weitere Hinweise und Bilder finden Sie hier.

(keck/07.07.22)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/aktuelles