Kreisjugendamt
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)
Empfangende Person und letzte bekannte Anschrift
Datum und Aktenzeichen des Dokuments
04.05.2026, Az.: 5130/508.712597/VB
Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 11 Absatz 1 LVwZG liegen vor. Für das nachfolgend bezeichnete Dokument wird die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG angeordnet. Das Dokument wird deshalb hiermit öffentlich zugestellt.
Behörde und Stelle für die zugestellt wird und bei der das Dokument während der Dienstzeiten eingesehen werden kann
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt, Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen
E-Mail
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die öffentliche Zustellung wurde angeordnet durch
von Bojan, 22.10.2026
Zeitraum der Bekanntmachung
Beginn der Bekanntmachung: 23.10.2026
Ende der Bekanntmachung: 06.11.2026
(Erstellt am 23. Oktober 2026)
