Zulassungsbescheinigung - Namensänderung

Erreichbarkeit am Dienstag, 20. Oktober 2026

Am Dienstag, 20. Oktober sind die Kfz-Zulassungsbehörden wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Kfz-Zulassungsbehörde in Waiblingen ist am Nachmittag wieder telefonisch erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis

Die zu unseren Leistungen genannten Kosten können im Einzelfall abweichen. Sie richten sich nach den geltenden Vorgaben und den Umständen Ihres Anliegens. Auch die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Fall unterschiedlich sein.

Konkrete Informationen erhalten Sie während der Online-Beantragung (sofern verfügbar), bei Ihrem Termin vor Ort oder vorab per E-Mail oder Telefon.

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
Kfz-Zulassungsbehörde [Landratsamt Rems-Murr-Kreis]

Hausanschrift

Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Karlstraße 3
73614 Schorndorf
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (zum Beispiel Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen oder Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

Kosten

Die Kosten werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

Hinweise

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

Freigabevermerk

24.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Terminbuchung

Vereinbaren Sie vorab online einen Termin - so kommen Sie schneller dran.Ohne Termin sind Sie ebenfalls willkommen, allerdings kann es dann zu Wartezeiten kommen.

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