Fahrzeugverkauf

Erreichbarkeit am Dienstag, 20. Oktober 2026

Am Dienstag, 20. Oktober sind die Kfz-Zulassungsbehörden wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Kfz-Zulassungsbehörde in Waiblingen ist am Nachmittag wieder telefonisch erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis

Die zu unseren Leistungen genannten Kosten können im Einzelfall abweichen. Sie richten sich nach den geltenden Vorgaben und den Umständen Ihres Anliegens. Auch die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Fall unterschiedlich sein.

Konkrete Informationen erhalten Sie während der Online-Beantragung (sofern verfügbar), bei Ihrem Termin vor Ort oder vorab per E-Mail oder Telefon.

Kraftfahrzeug - Verkauf melden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde unverzüglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
Kfz-Zulassungsbehörde [Landratsamt Rems-Murr-Kreis]

Hausanschrift

Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Karlstraße 3
73614 Schorndorf
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.
  • Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.
  • Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.
  • Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.

Fristen

Unverzüglich

Erforderliche Unterlagen

Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)

Kosten

Keine

Hinweise

Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
Legen Sie diesen möglichst vollständig ausgefüllt der Zulassungsbehörde vor.

Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen

Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Terminbuchung

Vereinbaren Sie vorab online einen Termin - so kommen Sie schneller dran.Ohne Termin sind Sie ebenfalls willkommen, allerdings kann es dann zu Wartezeiten kommen.

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