Adsay, Mert

Ausländeramt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)

Empfangende Person und letzte bekannte Anschrift

Mert Adsay
Haller Str. 87
71560 Sulzbach
E-Mail

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 11 Absatz 1 LVwZG liegen vor. Für das nachfolgend bezeichnete Dokument wird die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG angeordnet. Das Dokument wird deshalb hiermit öffentlich zugestellt.

01.10.2026 - Az. 23.3/808.809963 DS

Behörde und Stelle für die zugestellt wird und bei der das Dokument während der Dienstzeiten eingesehen werden kann

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ausländeramt, Leistungen für Flüchtlinge
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
E-Mail

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die öffentliche Zustellung wurde angeordnet durch

Schyra, 01.10.2026

Zeitraum der Bekanntmachung

Beginn der Bekanntmachung: 05.10.2026

Ende der Bekanntmachung: 19.10.2026

(Erstellt am 05. Oktober 2026)