Koval, Yurii

Ausländeramt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)

Empfangende Person und letzte bekannte Anschrift

Yurii Koval
Strümpfelbacher Str. 53
71546 Aspach
E-Mail

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 11 Absatz 1 LVwZG liegen vor. Für das nachfolgend bezeichnete Dokument wird die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG angeordnet. Das Dokument wird deshalb hiermit öffentlich zugestellt.

07.10.2026 - 811633

Behörde und Stelle für die zugestellt wird und bei der das Dokument während der Dienstzeiten eingesehen werden kann

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ausländeramt, Leistungen für Flüchtlinge
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
E-Mail

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die öffentliche Zustellung wurde angeordnet durch

Frey, 07.10.2026

Zeitraum der Bekanntmachung

Beginn der Bekanntmachung: 08.10.2026

Ende der Bekanntmachung: 22.10.2026

(Erstellt am 08. Oktober 2026)