Kasakolu, Vakkas

Kreisjugendamt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)

Empfangende Person und letzte bekannte Anschrift

Vakkas Kasakolu
Schulberg 4
71397 Leutenbach
E-Mail

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 11 Absatz 1 LVwZG liegen vor. Für das nachfolgend bezeichnete Dokument wird die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG angeordnet. Das Dokument wird deshalb hiermit öffentlich zugestellt.

21.09.2026, 508.735069/sm, Anhörung vom 09.09.2026

Behörde und Stelle für die zugestellt wird und bei der das Dokument während der Dienstzeiten eingesehen werden kann

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen
E-Mail

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die öffentliche Zustellung wurde angeordnet durch

Sawicki-Mura, 21.09.2026

Zeitraum der Bekanntmachung

Beginn der Bekanntmachung: 07.10.2026

Ende der Bekanntmachung: 21.10.2026

(Erstellt am 07. Oktober 2026)