Eingliederungshilfe

Was ist Eingliederungshilfe und wer kann sie beantragen?

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmten Voraussetzungen Menschen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als sechs Monate) durch eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung wesentlich in Ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.
 
Eingliederungshilfe hat das Ziel

  • eine drohende Behinderung zu verhüten
  • Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern
  • Menschen mit einer Behinderung/einer drohenden Behinderung bestmöglich die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen

Eingliederungshilfe kann ergänzend zu Ansprüchen z. B. gegenüber der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung gewährt werden.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe sind teilweise abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe können z.B. folgende Bereiche des Alltags betreffen:

  • Arbeiten
  • Freizeit
  • Soziale Kontakte
  • Bildung und Schule

Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Team Teilhabeplanung auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Gut zu wissen: Geht es um die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung? Dann ist das Kreisjugendamt die richtige Anlaufstelle für Sie. Die Kolleginnen und Kollegen dort helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Team Teilhabeplanung
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen