Datenschutzerklärung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis des Amts 22 für Zulassung und Fahrerlaubnis – Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren.

Ihre personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet: 

  • Zulassung von Fahrzeugen
  • Umschreibung von Fahrzeugen
  • Änderung der Fahrzeugdaten bzw. Halterdaten
  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Ausfertigung von Zulassungsdokumenten
  • Soweit in vorstehendem Zusammenhang Gebühren für öffentliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festzusetzen sind, verarbeitet das Landratsamt Rems-Murr-Kreis personenbezogene Daten von Gebührenschuldnern bei der Gebührenfestsetzung und sonstigen Entscheidungen nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) oder dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage vonArt. 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. auch aus den folgenden Quellen erhoben und sind nicht öffentlich zugänglich:

  • Meldebehörden,
  • Kraftfahrbundesamt

Ihre personenbezogenen Daten werden an die folgenden Empfänger weitergegeben: 

  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • Zollverwaltung
  • KFZ-Versicherungsgesellschaften
  • ggf. in- und ausländische Stellen, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen, für Verwaltungsmaßnahmen oder für Verkehrs- und Grenzkontrollen zuständig sind
  • ggf. Amt für Finanzen des Rems-Murr-Kreises

Ihre gespeicherten Daten werden spätestens ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahr-Bundesamt übersandten Mitteilung über die Umschreibung des Fahrzeugs, Ende der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens oder Außerbetriebssetzung des Fahrzeuges, gelöscht.

Personenbezogene Daten, die zur Gebührenfestsetzung und zur Vollstreckung von Gebührenbescheiden benötigt werden, werden so lange gespeichert, wie dies der jeweilige Zweck erfordert und nach anwendbarem Recht zulässig ist. Hierzu gehören auch angemessene Aufbewahrungspflichten, z.B. weil Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.

Wir wollen abschließend noch darauf hinweisen, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass eine abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich ist.

Weitere Informationen

Personenbezogene Daten

  • Familienname, Geburtsname, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • erteilte Zulassungen und ehemals bestehende Zulassungen bis zum Ablauf der Löschfrist

Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten zu:

  • Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 EU-DSGVO)
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 EU-DSGVO)
  • Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 EU-DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 EU-DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 EU-DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO), sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Absatz 1 lit. b) oder Sie die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechtsansprüche benötigen (Absatz 1 lit. c) oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Absatz 1 lit. d)
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht nach Art. 18 Abs. 1 lit a EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung
  • Das Recht, die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen (Art. 20 EU-DSGVO)
  • Das Recht auf Widerspruch, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f beruht (Artikel 21 DSGVO). Die Verarbeitung wird nach Widerspruch unterlassen, es sei denn das Landratsamt Rems-Murr-Kreis kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden: Heilbronnerstraße 35, 70191 Stuttgart, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.

Kontakt

Datenschutzbeauftragte/r des Rems-Murr-Kreises

Landesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Heilbronner Straße 35
70191 Stuttgart