Jagd und Wildtiermanagement
Ob Jagdschein, jagdrechtliche Fragen oder der Umgang mit Wildtieren – die untere Jagdbehörde ist Ihre Anlaufstelle im Rems-Murr-Kreis. Sie kümmert sich um die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen, setzt die jagdrechtlichen Vorgaben um und unterstützt bei Fragen oder Konflikten rund um Wildtiere.
Leistungen
Anträge
Anträge senden an:
forst@rems-murr-kreis.de
Wildtiere in unserer Stadt - wer hilft weiter?
Fuchs im Garten, Waschbär auf dem Dachboden oder Wildschweine am Ortsrand? Wildtiere gehören zu unserer Natur und sind zunehmend auch in Städten und Gemeinden anzutreffen. Kommt es dabei zu Fragen oder Problemen, stehen Ihnen im Rems-Murr-Kreis die Wildtierbeauftragten und Stadtjäger als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wildtierbeauftragte - Rat und Orientierung
Die Wildtierbeauftragten sind die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Wildtiere. Sie beraten Bürgerinnen und Bürger kostenlos, informieren über das Verhalten heimischer Wildtiere und helfen dabei, Situationen richtig einzuschätzen.
Sie unterstützen unter anderem bei:
- Fragen zu Wildtieren und ihren Lebensweisen
- Hinweisen zum richtigen Verhalten im Umgang mit Wildtieren
- Konflikten zwischen Mensch und Wildtier
- der Einschätzung besonderer Situationen
- Vermittlung weiterer Ansprechpartner bei Bedarf
Stadtjäger – Hilfe vor Ort
Wenn weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, können Stadtjäger hinzugezogen werden. Sie sind speziell für Einsätze im Siedlungsbereich geschult und unterstützen bei konkreten Problemfällen. Die Leistungen der Stadtjäger sind in der Regel kostenpflichtig.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Einsätze vor Ort
- Präventions- und Schutzmaßnahmen
- fachgerechter Umgang mit Wildtieren in besonderen Situationen
- Einsatz jagdlicher Mittel, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist
Wildtiere
Waschbär, Fuchs und Marder
Waschbär, Fuchs und Marder sind in Städten und Gemeinden längst heimisch geworden. Sie finden dort Nahrung, Verstecke und gute Lebensbedingungen – und kommen dadurch auch in Gärten, auf Dachböden oder an Häusern vor. In den meisten Fällen lassen sich Konflikte bereits durch einfache Vorsorgemaßnahmen vermeiden.
So beugen Sie Probleme wirksam vor
Der wichtigste Schritt ist, Wildtieren keine zusätzlichen Anreize zu bieten und mögliche Zugänge zum Haus zu sichern:
- keine Fütterung von Wildtieren und keine offenen Futterquellen für Haustiere
- Essensreste nicht auf dem Kompost entsorgen und diesen abdecken
- Mülltonnen und Abfallbehälter stets verschließen
- mögliche Zugänge zu Dachboden, Schuppen oder Schornstein sichern
- Vegetation in Hausnähe zurückschneiden, um Kletterwege zu vermeiden
Wenn das nicht ausreicht
Bleiben Probleme bestehen, gibt es Unterstützung durch Fachstellen und speziell geschulte Kräfte:
Die Stadtjäger können bei konkreten Konfliktfällen direkt vor Ort helfen und geeignete Maßnahmen durchführen. In vielen Fällen ist dies der schnellste und unkomplizierteste Weg.
Alternativ kann für bestimmte Wildtiere eine Genehmigung zur Fallenjagd bei der unteren Jagdbehörde beantragt werden. Dafür sind ein Antrag sowie ein Nachweis der Sachkunde erforderlich. Die Gebühr für die Genehmigung ist derzeit bis Ende 2028 ausgesetzt. Es wir zu dem Antrag eine Kopie vom Jagdschein oder ein Sachkundenachweis für Fallenjagd benötigt.
Wolf, Luchs und Wildkatze
Haben Sie Wolf, Luchs oder WIldkatze gesehen oder Spuren entdeckt, etwa Fährten oder Losung (Kot)? Dann bitten wir Sie, Ihre Beobachtung möglichst zeitnah zu melden. Jede Meldung hilft dabei, Hinweise fachlich zu prüfen und die Situation richtig einzuschätzen.
Besonders hilfreich sind Fotos mit einem Größenvergleich, zum Beispiel mit einem Lineal, einem Stift oder der Hand neben der Spur.
Hier können Sie Spuren melden.
Wildschwein
Im Rahmen der Seuchenprävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bitten wir Sie, verendete Wildschweine oder Teile davon umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die für Haus- und Wildschweine tödlich verläuft. Eine frühzeitige Meldung von Totfunden ist daher entscheidend, um eine mögliche Ausbreitung schnell zu erkennen und einzudämmen.
Jede Beobachtung trägt dazu bei, die Tiergesundheit und die Schweinebestände in der Region zu schützen.
Hier können Sie Beobachtungen melden. (PDF | 753 KB)
Nilgans
Nilgänse stammen ursprünglich aus Afrika und haben sich inzwischen auch in Baden-Württemberg und im Rems-Murr-Kreis verbreitet. Als nicht-heimische Vogelart können sie sich stark ausbreiten und dabei sowohl Grünflächen beeinträchtigen als auch heimische Arten verdrängen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, ein Gleichgewicht in der Natur zu erhalten: Füttern Sie Nilgänse nicht.
Wenn Sie größere Ansammlungen von Nilgänsen oder auffällige Schäden an Grünflächen beobachten, melden Sie dies bitte an die untere Jagdbehörde. So können Entwicklungen besser eingeschätzt und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen geprüft werden.
Wildtierportal
Weitere Informationen zu Lebensweise, Beständen und Verbreitung von über 40 Wildtierarten in Baden‑Württemberg finden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Wildtierportal Baden‑Württemberg. Neben Fachinformationen zur Jagd sowie aktuellen Meldungen aus Wildtierforschung und Wildtiermonitoring steht dort auch der aktuelle Wildtierbericht zum Download bereit. Försterinnen und Förster sowie Jägerinnen und Jäger können sich zudem in einem internen Bereich registrieren, um ihr Jagdrevier zu verwalten.
www.wildtierportal-bw.de
Fischerei
Für den Fischereischein ist das Bürgermeisteramt Ihrer Wohngemeinde zuständig. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis erstellt Zweitschriften von verloren gegangenen Prüfungszeugnissen (bis zum Jahr 2008) aus, wenn die Prüfung im Rems-Murr-Kreis abgelegt wurde.
Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis
Untere Fischereibehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart - nicht das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Fischerei, Bodenseefischerei | Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Ansprechpersonen
Kontakt
Forstamt
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Fax
+49 (71 51) 5 01-43 66