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2. Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt.
Die berufsbezogene Sprachförderung ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz
und baut auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird
vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeit liegt auf dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS).
2.1 Teilnahmeberechtigte und Verpflichtete
Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht § 45a Absatz 2 ist eine Person aus dem Ausland zur Teilnahme an einer Maßnahme der
berufsbezogenen Deutschförderung verpflichtet, wenn diese Bürgergeld bezieht und die Teilnahme an der Maßnahme in einer
Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. Außerdem richtet sich der Sprachkurs
an Migrantinnen/Migranten und Geflüchtete, die eine Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder
das Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Dies können auch Zugewanderte aus
Drittstaaten, Bürger und Bürgerinnen der EU und Deutsche mit
Migrationshintergrund sein.
Auch Personen, die seit mindestens sechs Monaten eine Duldung besitzen, können einen Zugang erhalten. Das Kriterium der
Arbeitsmarktnähe ist jedoch unerlässlich.
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenn bereits ein Arbeitsverhältnis
besteht und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III bezogen werden, kann direkt beim BAMF ein Antrag gestellt werden
2.2 Inhalt und Aufbau
Die Grundstruktur der berufsbezogenen Sprachförderung sind die sogenannten Basiskurse. Dabei gibt es drei verschiedene
Basiskursarten:
B1 auf B2
B2 auf C1
C1 auf C2
Die Basiskurse sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an
eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. In der Regel
werden Kurse mit ca. 400-500 Unterrichtseinheiten angeboten. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Neben den Basiskursen sind verschiedene Spezialkurse vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben:
Ein Schwerpunkt sind Berufssprachkurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden
(akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe).
Weitere Spezialkurse werden in verschiedenen Fachrichtungen angeboten, um so gezielt fachspezifische Inhalte zu vermitteln,
beispielsweise im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel.
Zusätzlich werden Spezialkurse für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.
Dieser Gruppe stehen Spezialkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zukünftig zur Verfügung
2.3 Kosten
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen über 20.000 Euro,
wird ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (Stand 2024) erhoben. Dieser kann auch vom Arbeitgeber getragen
werden und wird bei erfolgreichem Abschluss zu 50% wieder erstattet.
2.4 Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK)
Azubi-BSK bieten individuelle Sprachförderung vor oder während der Berufsausbildung für berufsschulpflichtige Personen
mit Migrationshintergrund. Das Ziel ist hierbei sprachliche Lücken zu schließen und dadurch eine erfolgreiche Teilnahme am
Berufsschulunterricht zu erreichen. Damit tragen Azubi-BSK dazu bei die Abschlussquoten zu erhöhen. Die Kurse finden am
Lernort Berufsbildende Schule oder direkt bei den Kursträgern statt.
Das Angebot richtet sich an Auszubildende aller dualer Ausbildungsberufe.
Die Kurse sind in vier Berufsbereiche gruppiert:
- Handwerk, Gewerbe und Technik
- Pflege
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Lager- und Logistik
Die Azubi-BSK werden vom BAMF gefördert und sind für Teilnehmende kostenlos. Die Ansprechpersonen für den Rems-
Murr-Kreis sind unter bsk.stuttgart@bamf.bund.de zu erreichen. Detaillierte Informationen sind auch auf der BAMF-Homepage
zu finden.
2.5 Job-Berufssprachkurse (Job-BSK)
Die Job-BSK wurden im Januar 2024 eingeführt und zielen darauf, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und
Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dadurch wird der Einstieg im Betrieb auch bei geringen Deutschkenntnissen unterstützt.
Die Kurse sind mit einem kürzeren Umfang von 100 - 150 Unterrichteinheit (1 UE = 45 Minuten) angesetzt und finden in kleinen
Unterrichtsgruppen (Mindestteilnehmendenzahl drei) statt.
Der Job-BSK ist aus drei Komponenten aufgebaut:
- Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
- Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung
- Individuelles Sprachcoaching inklusive Lernberatung
Zugangsberechtigt sind hierfür erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die mindestens Sprachniveau
A2 nachweisen können und den Integrationskurs abgeschlossen haben oder das Niveau B2 nachweisen können. Zudem
müssen die Personen sich in Beschäftigung befinden, eine konkrete Tätigkeit in Aussicht haben oder sich in einer arbeitsvorbereitenden
Maßnahme befinden. Für die Teilnahme wird auch eine Teilnahmeberechtigung benötigt, welche vom BAMF oder von den
Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern ausgestellt wird.
Die Job-BSK werden vom BAMF gefördert und sind bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro kostenlos.
Die Ansprechpersonen für den Rems-Murr-Kreis sind unter bsk.stuttgart@bamf.bund.de zu erreichen. Detaillierte Informationen
sind auch auf der BAMF-Homepage zu finden.
2.6 Auskunftssystem
Berufsbezogene Sprachkurse gemäß DeuFöV können über die Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für
Arbeit gefunden werden.