Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 18.01.2023

Projektaufruf für Kleinprojekt-Förderung im Regionalbudget 2023 startet

Kleinprojekt-Förderung im Regionalbudget 2023 startet
Kleinprojekt-Förderung im LEADER- Regionalbudget 2023 startet

Unter dem Motto „Starke Wurzeln, starke Menschen: Schwäbischer Wald“ wird die LEADER-Region Schwäbischer Wald auch in der Förderperiode 2023-2027 und mit erweiterter Gebietskulisse zur Stärkung der Ländlichen Räume beitragen.

Am 17. Januar startet der Projektaufruf für Kleinprojekte im Regionalbudget 2023. Die Projektaufrufe von 2020 bis 2022 konnten rund 50 erfolgreich eingereichte Projektideen unterstützen und somit zur Entwicklung der ländlichen Region beitragen.

Regionalbudget fördert Kleinprojekte

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).

Finanzierung und Fördermittel

Bund und Länder stellen den Förder-Regionen in Baden-Württemberg jährlich bis zu 180.000 € Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20.000 € Eigenmittel hinzu, so dass 200.000 € Fördermittel für weitere Projekte im LEADER Gebiet Schwäbischer Wald eingesetzt werden können.

Fördersatz und Bedingungen

Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der Projektaufruf startet am 17. Januar 2023 und endet am 22. Februar 2023. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl (voraussichtlich Mitte März 2023) begonnen werden und muss bis spätestens Ende Oktober 2023 umgesetzt und abgerechnet sein, um eine Förderung zu erhalten.

Voraussetzungen und Vorgehen

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 31 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) (PDF-Datei) im Schwäbischen Wald leisten.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und für eine Förderung ausgewählt.

Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf dieser Website im Bereich Download.
Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin und Kontakt

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.

 

(Quelle: Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.)

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