Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 07.04.2022

Jetzt Projektideen für eine REACT-EU-Förderung einreichen

Die COVID-19-Pandemie stellt viele Menschen weiterhin vor große Herausforderungen. Gerade benachteiligte junge Menschen und Arbeitslose spüren diese Auswirkungen und Einschränkungen besonders. Im Rahmen der neuen europäischen Förderperiode 2021-2027 unterstützt der regionale Europäische Sozialfonds (ESF) weiterhin verschiedene Projekte, die diese Personengruppen in den Blick nehmen. Aufgrund der Pandemie stellt die Europäische Union darüber hinaus weitere Gelder als REACT-EU-Mittel (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) zur Verfügung. Für einen Teil dieser Mittel sind die regionalen ESF-Arbeitskreise in Baden-Württemberg unter Mitwirkung von Wirtschafts- und Sozialpartnern zuständig. So können auch regionale Themen und Bedarfslagen angemessen berücksichtigt werden. Kurzfristig stehen dem Rems-Murr-Kreis hierfür REACT-EU-Rückflussmittel in Höhe von 160.000 Euro zur Verfügung.

Eine Förderung durch diese REACT-EU-Mittel ist auf regionaler Ebene im Rems-Murr-Kreis nicht an spezielle Projektinhalte gebunden. Es soll vielmehr die Zielgruppe betreut, unterstützt oder gefördert werden, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in besonderem Maße betroffen ist. Wichtigste Zielgruppe für diese erneute regionale Förderung sind benachteiligte, entkoppeltejunge Menschen. Mit den Projekten soll schwerwiegenden Folgen entgegengewirkt werden.

Die Projekte können mit bis zu hundert Prozent der förderfähigen Ausgaben (insbesondere Personalkosten) durch REACT-EU-Mittel gefördert werden. Für einen Projektantrag wird ein Dialog zwischen Antragstellenden und den zuständigen staatlichen Institutionen (Jobcenter und Agentur für Arbeit) im Voraus empfohlen. Nach erfolgreicher Bewerbung können die Projekte frühestens am 1. Juni 2022 starten und müssen spätestens am 31. Dezember 2022 enden.

Sie haben eine Projektidee? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein. Die Anträge müssen bis zum 27. April 2022 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Ein paralleler elektronischer Versand des Antrags in PDF-Format an die ESF-Geschäftsstelle des Rems-Murr-Kreises ist erwünscht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unterREACT-EU: Rems-Murr-Kreis

Bei Fragen steht die kommissarische Geschäftsführende des regionalen ESF-Arbeitskreises im Rems-Murr-Kreis, Christina Berghoff, unter 07151 / 501 -1112 oder c.berghoff(@)rems-murr-kreis.de zur Verfügung.

Text: Christina Berghoff (barth/08.04.22)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//wirtschaft-bildung-und-tourismus/aktuelles