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Autor: Pressestelle
Artikel vom 10.11.2022

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald für neue Förderperiode erfolgreich ausgewählt

v.l.: Dr. Joachim Bläse, Landrat Ostalbkreis Christoph Hald, Bürgermeister Gschwend, stellv. Vorsitzender Verein Regionalentwicklung Schwäbischer Wald Annette Ehle, 1. Vorsitzende Verein Regionalentwicklung Schwäbischer Wald Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Dr. Richard Sigel, Landrat Rems-Murr-Kreis Petra Wagner, Europabeauftragte Landkreis Heilbronn Andrea Bofinger, Regionalmanagerin LEADER Schwäbischer Wald David Schneider, Amtsleiter Wirtschafts- und Regionalmanagement Landratsamt Schwäbisch Hall
Vertreter:innen der LEADER-Region Schwäbischer Wald erhalten die Urkunde der neuen Förderperiode von Minister Peter Hauk

Unter dem Motto „Starke Wurzeln, starke Menschen: Schwäbischer Wald“ bewarb sich die LEADER-Region Schwäbischer Wald mit ihrem Regionalentwicklungsverein und den vier Landkreisen Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Ostalbkreis und Heilbronn, um die neue LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027.

 

Während einer festlichen Veranstaltung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg am 7. November 2022 im Neuen Schloss in Stuttgart, wurden die erfolgreichen LEADER-Regionen verkündet. Der Schwäbische Wald ist erneut Teil der Förderkulisse und wird in der kommenden LEADER-Periode durch das EU-Programm gefördert.

Im Rahmen der Veranstaltung zur Bekanntgabe der neuen LEADER-Förderkulisse in Baden-Württemberg, gratulierte Minister Peter Hauk MdL den LEADER-Regionen zur erfolgreichen Bewerbung und der Aufnahme in das Förderprogramm. Er betonte, dass die ländlichen Regionen „wichtige und attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume“ sind. „Das EU-Regionalentwicklungsprogramm LEADER trage hierbei mit seinem großen bürgerschaftlichen Engagement erheblich dazu bei diese zu stärken und weiterzuentwickeln“, so Minister Hauk in seiner Pressemitteilung vom 7. November 2022. Gerade für die Zukunft sehe er den ländlichen Raum vor große Herausforderungen gestellt und große Zukunftsthemen, wie die Digitalisierung, der Klimaschutz und die nachhaltige Daseinsvorsorge können nur mit einem leistungsfähigen Ländlichen Raum gelöst werden. „Programme wie LEADER“, so Minister Hauk überzeugt, „geben unseren Regionen wichtige Instrumente an die Hand, um mit innovativen Lösungen und kreativen Konzepten diesen Aufgaben begegnen zu können“.

In Baden-Württemberg werden in der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 künftig 20 statt bisher 18 LEADER-Aktionsgruppen gefördert. Die Auswahl für die Aufnahme der 20 Regionen in die LEADER-Förderkulisse erfolgte nach einer gutachterlichen Bewertung mit anschließendem Auswahlgremium, welches aus Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie aus Vertretenden der Verwaltung bestand.

Den LEADER-Aktionsgruppen stehen in der Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt rund 46 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Somit verfügt jede Aktionsgruppe für die Umsetzungsphase von fünf Jahren über ein EU-Mittel-Budget von 2,3 Millionen Euro. Das Land unterstützt LEADER mit weiteren 12,5 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und somit mit zusätzlich 625.000 Euro je LEADER-Aktionsgruppe. Hinzu kommen Landesmittel aus den Programmen Innovative Maßnahmen für Frauen und der Landschaftspflegerichtlinie.
„Ich bin glücklich, dass wir auch weiterhin die Entwicklung des Schwäbischen Waldes mit voranbringen können. Wir haben hier viele umtriebige Menschen mit tollen Ideen, die den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert machen. Auf die neue Förderperiode freue ich mich sehr!“, beschreibt Annette Ehle, 1. Vorsitzende des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald das Gefühl, nun die Urkunde für die neue Förderperiode in Händen zu halten.

Die LEADER-Region Schwäbischer Wald:
Die LEADER-Region Schwäbischer Wald liegt im Nordosten Baden-Württembergs und ist das Herzstück des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald. 31 Kommunen aus vier Landkreisen sind in dieser neuen Kulisse vereint:

Der Rems-Murr-Kreis mit den Gemeinden Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Rudersberg, Spiegelberg und Sulzbach an der Murr sowie den Städten Murrhardt und Welzheim.
- Der Landkreis Schwäbisch Hall mit den Gemeinden Fichtenberg, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Oberrot und Rosengarten sowie den Städten Gaildorf und Schwäbisch Hall mit dem Teilort Bibersfeld.
- Der Ostalbkreis mit den Gemeinden Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach und Täferrot.
- Der Landkreis Heilbronn mit der Gemeinde Wüstenrot und der Stadt Löwenstein.


„Die Zukunft des Schwäbischen Waldes an der Wurzel packen“ – dieses Ziel hat sich die Lokale Aktionsgruppe Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V., welche im Mittelpunkt des LEADER-Prozesses steht und eine Partnerschaft aus öffentlichen, institutionellen und privaten Akteuren aus den unterschiedlichsten Bereichen darstellt, auf die Fahnen geschrieben.

Bereits seit 2015 und auch wieder in der neuen Förderperiode unterstützt der Verein mithilfe der EU-Förderung u.a. die Kommunen, Unternehmen, Direktvermarkter und Vereine der Region. Die Themenschwerpunkte werden dabei künftig auf der Stärkung von Innovations- und Wirtschaftskraft, dem Tourismus sowie auf der Kultur und Grundversorgung in der Region liegen. Dabei sollen die Ziele der EU in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung im Fokus stehen und bei jedem Projekt mitgedacht werden. Ein zentrales Querschnittsthema ist außerdem die Barrierefreiheit im Schwäbischen Wald.

Das EU-Regionalentwicklungsprogramm „LEADER“:
LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm, das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung und steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“. Das Programm soll also eine Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft schaffen. Eine Förderung ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Eine Besonderheit von LEADER ist der sog. Bottom-Up-Ansatz. Die Entscheidung über die Vergabe der verfügbaren Fördermittel wird von den lokalen Aktionsgruppen getroffen, die sich aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpartnern und kommunalen Vertretungen aus der Region zusammensetzen. Die zugrundeliegende Überlegung hinter diesem Ansatz ist, dass die Menschen vor Ort die Herausforderungen und Potenziale ihre Region am besten kennen. So können gezielt Bedarfe erkannt und passgenaue Ideen sowie Projekte entwickelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bringen und den Ländlichen Raum insgesamt zukunftsfähig machen.

 

(Quelle:Regionalentwicklung Schwäbischer Wald,hochgeladen von firat/10.11.22)