Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 19.09.2018

Projektaufruf: LEADER im Schwäbischen Wald geht in die achte Runde

Achter Aufruf für LEADER-Projekte im Schwäbischen Wald

Projektaufruf: LEADER startet in die achte Runde
Innovative Projekte können sich um LEADER-Fördermittel bewerben

Für die achte Runde stehen 500.000 Euro Fördermittel der EU zur Verfügung

In der LEADER-Region Schwäbischer Wald können sich im Rahmen des 8. Projektaufrufs erneut innovative Projektideen um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben. LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.   

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept stellen wir Ihnen sehr gerne vor und Sie können diese auf unserer Homepage einsehen.

Die Details zum 8. Projektaufruf sind:

Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten beginnt am 14. September und endet am 14. Oktober 2018. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 28. November 2018. Es können Vorhaben für die 7 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft. Die Höhe des EU-Fördermittelbudgets beträgt 500.000 €. zuzgl. Landesmittel in entsprechendem Verhältnis. Die Landesmittel 2019 für die Module 3 bis 5 werden nach Auskunft der zuständigen Stellen voraussichtlich wieder in der Höhe des Vorjahres liegen. Ihre Bereitstellung wurde für das 4. Quartal angekündigt.

Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €.  

Zur Prüfung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte an die LEADER-Geschäftsstelle. Hier kommen Sie zur Homepage der Regionalentwicklung Schwäbischer Wald.

Text und Logo: Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V., LEADER-Geschäftsstelle

(ries/19.9.18)

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