Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 07.06.2018

LEADER: 950.000 Euro für den Schwäbischen Wald

LEADER: 950.000 Euro für den Schwäbischen Wald

LEADER: Aktionsgebiet Schwäbischer Wald. Bild: LEADER
LEADER: Aktionsgebiet Schwäbischer Wald

Landrat Dr. Richard Sigel nimmt EU-Fördermittel für die LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald entgegen

„Die Landesregierung hat jetzt weitere 20 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für das Regionalentwicklungsprogramm LEADER freigegeben. Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER steht für mehr Verantwortung der Regionen. Unser Ziel ist es, diesen Ansatz zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag in Stuttgart anlässlich der Übergabe der Mittelzusagen an die 18 LEADER-Regionen aus dem Land. Damit verfüge jede LEADER-Region im Land bis zum Jahr 2020 jeweils über weitere Beträge von rund 950.000 Euro bis zu rund 1,2 Million Euro an EU-Mitteln. „LEADER ist das bedeutendste Regionalentwicklungsprogramm im Land. Die Idee, die Bevölkerung, lokale Vereine, Kommunen und Institutionen in einem gesteckten Rahmen eigenverantwortlich über die Verwendung von Fördermitteln entscheiden zu lassen, macht die Förderlandschaft im Land vielfältiger. Neben EU, Bund und Land gibt es so eine vierte Förderebene, die einen eigenen Blick auf regionale Entwicklungsbedürfnisse hat“, erklärte Minister Hauk.

Bereits zu Beginn der Förderperiode LEADER 2014 - 2020 seien insgesamt rund 27 Millionen Euro an EU-Fördermitteln gleichmäßig auf die 18 ausgewählten LEADERRegionen verteilt worden. Diese Gelder wurden seit 2015 für aus lokaler Sicht bedeutende Projekte eingesetzt. In LEADER liegt es an den jeweiligen LEADER Aktionsgruppen (LAG) zu entscheiden, wofür die Fördermittel bereitgestellt werden. Dabei agieren die Entscheidungsgremien in den Aktionsgruppen nach von der EU und dem Land festgelegten Verfahrensbestimmungen und -regeln, die einen objektiven und transparenten Auswahlprozess bei der Förderung sicherstellen.

(Text und Bild: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; stk 07.06.18)

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