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Autor: Martina Keck
Artikel vom 24.07.2018

EU-Beihilferecht: Kreis und Region machen Kommunen fit für Europa

EU-Beihilferecht: Kreis und Region machen Kommunen fit für Europa

Tanja Struve, Leiterin des Europabüros des Deutschen Landkreistages, machte die Teilnehmer fit in Sachen EU-Beihilferecht. Foto: Landratsamt
Tanja Struve, Leiterin des Europabüros des Deutschen Landkreistages, machte die Teilnehmer fit in Sachen EU-Beihilferecht.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart informieren über Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im EU-Beihilferecht.

Das Hauptanliegen des europäischen Beihilferechts ist der Schutz des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt. Mit dem Beihilferecht soll ein Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden, zu dem es kommt, wenn sich Mitgliedstaaten gegenseitig in der Subventionierung einheimischer Unternehmen überbieten und dadurch den zwischenstaatlichen Wettbewerb in der Europäischen Union verzerren.

Warum und inwiefern das EU-Beihilferecht für Kommunen und Landkreise eine zunehmend große Rolle spielt, erschließt sich dem kommunalen Rechtsanwender nicht immer sofort. Um die Kommunen „fit“ für die Thematik zu machen, hat der Rems-Murr-Kreis in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart eine Veranstaltung mit dem Titel „EU-Beihilferecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen“ im Kreishaus in Waiblingen durchgeführt.

Referentin der Veranstaltung war Tanja Struve, Leiterin des Europabüros des Deutschen Landkreistages. Neben einer Einführung in die Grundlagen des EU-Beihilferechts berichtete Frau Struve über aktuelle Entwicklungen aus der Entscheidungspraxis der EU-Kommission.

Die Veranstaltung fand bei den Teilnehmenden großen Anklang. Frau Struve erläuterte die Thematik sehr anschaulich und brach die europäischen Regularien auf die kommunale Ebene herunter. Michael Kretzschmar, Erster Landesbeamte des Rems-Murr-Kreises, betonte in seiner Begrüßung die Bedeutsamkeit der Europäischen Union: „Vor allem in politisch herausfordernden Zeiten ist es wichtig, die Vorteile der EU auch auf kommunaler Ebene sichtbar zu machen und so Stammtischparolen entgegenzuwirken.“

Seit Ende 2010 findet im Landratsamt für Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Kommunen und für Kreisräte eine gemeinsam mit der Region veranstaltete Europa-Fortbildungsreihe statt, die von der Europabeauftragten Christina Berghoff organisiert wird. Hier wird Basiswissen über die täglichen kommunalen Anforderungen zum Europarecht oder auch zur EU-Förderung vermittelt. Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart verdeutlichte dies in seiner Begrüßung: „Bei solchen Fortbildungen werden die Kommunen mit den aktuellen Bestimmungen vertraut gemacht und profitieren so ganz konkret von der engen Zusammenarbeit mit der Region. EU-Beihilfevorschriften wie die De-minimis-Regel, Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sowie Beihilfen im Breitbandsektor spielen für die Kommunen und Landkreise der Region eine wichtige Rolle.“

(keck/24.07.18)