Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Ein Überblick

Organe des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. 

Er wird für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Sitzungen der Ausschüsse, die der Vorberatung für den Kreistag dienen, sind dagegen in der Regel nicht öffentlich.

Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Dem am 25. Mai 2014 gewählten Kreistag gehören 88 Mitglieder an.

Kreistagssitzung am 17.10.2016 in der Festhalle in MurrhardtFoto: Landratsamt Rems-Murr-Kreis

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Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken zählen zu den Hauptaufgaben.

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