Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Allgemeines - räumliche Zuständigkeit

Das Baurechtsamt des Landkreises beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet. Die baurechtliche Genehmigungszuständigkeit hat der Geschäftsbereich für die folgenden 13 Städte und Gemeinden (mit zusammen rund 105.000 Einwohnern):

Die hier nicht aufgeführten Städte und Gemeinden haben eigene Baurechtsbehörden. Hier finden Sie die Zuständikeit für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis: 
Zuständige Baurechtsbehörden

Weiterhin ist das Baurechtsamt für 25 Städte und Gemeinden des Kreises baurechtliche Fach- und Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren. Weitere Schwerpunkte sind Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz sowie Wohnraumförderung.

Amtsleitung

Sonja Voigt
Baurechtsamt
Telefonnummer: 07151 501-2231
Faxnummer: 07151 501-2482
s.voigt(@)rems-murr-kreis.de

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/baurecht