Änderung Einbürgerungsgesetzes tritt erst am 27.06.2024 in Kraft!
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes tritt in wesentlichen Teilen am 27.06.2024 in Kraft!
Auskünfte zum neuen Gesetz können aktuell noch nicht gegeben werden. Wir bitten deshalb von Anrufen diesbezüglich abzusehen.
Eine Antragstellung aufgrund des neuen Gesetzes ist erst ab 27.06.2024 möglich.
Sie haben bereits eine Einbürgerungszusicherung und möchten Ihre Staatsbürgerschaft aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr abgeben? In diesem Fall warten Sie bitte ab. Wir schreiben ab 26.06.2024 alle Personen mit gültiger Einbürgerungszusicherung individuell an und teilen Ihnen die notwendigen Schritte mit. Auch hier bitten wir von Anfragen abzusehen.
Sobald uns der Gesetzestext und Anwendungsvermerke vorliegen, werden wir unsere Homepage an die Gesetzesänderung anpassen. Dies wird ab ca. Ende Mai 2024 der Fall sein.
Was beinhaltet das neue Staatsangehörigkeitsgesetz unter anderem?
- Doppelte Staatsangehörigkeit
- 5 statt 8 Jahre benötigter rechtmäßiger Aufenthalt
- bei besonderer Integration 3 statt 6 Jahre benötigter rechtmäßiger Aufenthalt
Einbürgerung
Durch die Einbürgerung erhalten ausländische Personen, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Untenstehend erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einbürgerung:
Spezielle länderbezogene Regelungen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen, welche als Staatsbürger der aufgeführten Länder zu beachten sind.
Sollte Ihr Heimatland noch nicht erwähnt sein, werden Sie während des laufenden Einbürgerungsverfahrens von uns Informationen erhalten, soweit dies relevant und notwendig ist.
Liste benötigte Unterlagen und sonstige Informationsblätter
Formulare
In unserem Fomular Center finden Sie folgende Formulare:
- Einbürgerungsantrag
- Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Arbeitsbescheinigung (für Angestellte und Auszubildende)
- Wohnungsbescheinigung (für Mieter)
- Bescheinigung Steuerberater (für Selbständige)
Über folgenden Link kommen Sie zu unserem Fomular Center:
Formular Center - Reiter Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung).