Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Asylsuchende

Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gekommen, um vorübergehend oder dauerhaft hier zu leben? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Sie Informationen und Tipps, wo sie sich weiter informieren können, sowie Telefonnummern und Kontaktadressen zusammengestellt. Das Angebot soll Ihnen dabei helfen, sich schnell in Deutschland zu Hause zu fühlen:

Asylverfahren

Eine ausführliche Darstellung des Asylverfahrens finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Aufenthaltsdokumente
Das Ausländeramt ist während des Asylverfahrens zuständig für die Ausstellung der Aufenthaltsgestattung. Nach Abschluss des Asylverfahrens erteilt das Ausländeramt bei positiver Entscheidung des BAMF die Aufenthaltserlaubnis, bei negativer Entscheidung ggf. eine Duldung

Asylbewerberleistungen / Unterbringung während des Asylverfahrens
Für die Aufgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), d.h. die vorläufige Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis, und die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), d.h. die Bedarfsdeckung mit Geld- oder Sachleistungen, ist nicht das Ausländeramt, sondern die untere Aufnahmebehörde beim Landratsamt zuständig. 

Arbeit und Beruf

Arbeit und Beruf sind besonders wichtige Bereiche der Integration. Arbeitsagentur, Jobcenter und Landkreis haben deshalb zum 1. Juli 2016 eine gemeinsame Anlaufstelle eingerichtet, das Team IBA. IBA steht für Integration-Beratung-Arbeit bzw. Ausbildung und ist der zentrale Anlaufpunkt im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung für geflüchtete Menschen im Rems-Murr-Kreis.

Das Team IBA betreut länderunabhängig Asylbewerber, über deren Asylantrag bislang noch nicht entschieden wurde, sowie Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Darüber hinaus betreut das Team Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern.

Das Team IBA hat dabei folgende Aufgaben:

  • Beratung und Erstellung einer individuellen Integrationsstrategie
  • Hilfe bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
  • Deutschförderung über BAMF / ESF initiieren
  • Lernfortschritt durch ergänzende Maßnahmen sicherstellen
  • zügige Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB II Leistungen)
  • Lehrkräfte und Ehrenamtliche bei der Kompetenzfeststellung einbinden
  • Kompetenzfeststellungen einschl. Arbeitserprobung in Betrieben ermöglichen 
  • Qualifizierungsmaßnahmen / Fortbildungen initiieren
  • Beratung und Vermittlung in Arbeit und / oder Ausbildung
  • Unterstützung bei der dauerhaften Integration durch gesetzl. Förderinstrumente

Die Anmeldung zu einem Beratungsgespräch ist zu den Öffnungszeiten bei den Arbeitsagenturen in Backnang, Schorndorf und Waiblingen möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Arbeit und Beruf finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/auslaenderamt-und-staatsangehoerigkeitsrecht/asylsuchende