Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Arbeitserlaubnis

Wer Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) und des EWR ist und in Deutschland arbeiten möchte, braucht zur Beschäftigung einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Bevor ein solcher Aufenthaltstitel erteilt werden kann, holt die Ausländerbehörde hierzu die Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit ein. 

Hierzu benötigen wir ausreichende Angaben über das geplante Arbeitsverhältnis:

 In bestimmten Fällen, z. B. bei Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen, wird bereits automatisch von der Ausländerbehörde mit Erteilung des Aufenthaltstitels ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang erlaubt. Sofern Ihr Aufenthaltstitel die Eintragung „Beschäftigung erlaubt" oder „Erwerbstätigkeit erlaubt" aufweist, ist Ihnen bereits die Aufnahme jeder Beschäftigung gestattet. Die Eintragung „Erwerbstätigkeit erlaubt" ermöglicht Ihnen darüber hinaus die Ausübung eines selbständigen Gewerbes. Ein gesondertes Antragsverfahren ist für die Ausübung einer Beschäftigung in diesen Fällen nicht mehr notwendig.

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