Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 17.03.2021

Landratsamt gibt klare Hinweise zu Maskenpflicht und Testungen bei Schülern

Gesundheitsamt empfiehlt Maskentragen in der Grundschule / Schnelltestportal bietet zuverlässige Grundlage für Schülertestungen

Der Rems-Murr-Kreis hat am Mittwoch, 16. März, die 50er Inzidenz bei Corona-Neuinfektionen überstiegen – das erste Mal seit Ende Januar. „Die Lage ist trotz aller Anstrengungen und geschaffener Strukturen zur Pandemiebekämpfung fragil. Gerade die Schulöffnungen und die Rückkehr zum Präsenzunterricht sind eine Herausforderung. Schulleitungen, Schulträgern, Schülerinnen und Schülern und Eltern stellen sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Fragen“, so Landrat Dr. Richard Sigel. Mit einem Brief hat sich Sigel nun an die Schulen gewandt, hat klare Hinweise zum Thema Masken und Hilfestellungen zum Thema Schülertestungen gegeben.

Maskentragen und AHA + L

Das Gesundheitsamt im Rems-Murr-Kreis spricht folgende klare Maskenempfehlung aus:

  • Kinderbetreuung: Keine Maskenempfehlung
  • Grundschule: ab der 1. Klasse (Alltags-)Maske, ab der 3. Klasse medizinischen Mund-Nasen-Schutz (keine FFP-Maske).

Für weiterführende Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht. Es müssen medizinische Masken getragen werden. FFP-Masken sind möglich, allerdings sind bei FFP-Masken beim Tragen besondere Hinweise, beispielsweise zur Tragedauer zu beachten. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises. Die Masken auch bei Grundschülern sieht der Landkreis als ein probates Mittel der Pandemiebekämpfung – zumal nicht alle praktischen Fragen zu Testungen in Schulen abschließend geklärt sind.

Wichtig ist, dass weiterhin konsequent an Abstand, Hygiene und Lüftung gedacht wird. Ohne die Einhaltung dieser Regeln ist trotz Tragen einer Maske eine Quarantäne nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt wird bei Quarantäneentscheidungen immer mit Augenmaß und Blick für den Einzelfall vorgehen, aber bei der Bekämpfung der Pandemie ist auch Konsequenz notwendig.

Eine gewisse Erleichterung für die Familien von Schülerinnen und Schülern sowie Kindergartenkindern bringt ein Beschluss des VGH Mannheim von 16. März 2021, der am 17. März bekannt wurde: Die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Virusvariante Infizierten ist außer Kraft gesetzt.

Schnelltests

Tests für Schülerinnen und Schülern können schon seit dem 8. März 2021 im gesamten Landkreis online über www.rems-murr-kreis.de/schnelltest dezentral gebucht werden. Die jeweiligen Arztpraxen und Apotheken können die Tests zudem direkt vor Ort in den jeweiligen Schulen mit durchführen. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden hat die Kreisverwaltung bereits zahlreiche Apotheken und Ärzte dabei unterstützt, solche Testzentren direkt in den Schulen einzurichten. Erste Schulen sind schon erfolgreich gestartet.

Schulleitungen können sich direkt an ihre örtliche Apotheke oder eine Arztpraxis wenden, ob diese Testungen in der Schule anbieten können. Sofern keine Apotheke oder Arztpraxis am Ort verfügbar ist, können die Schulleitungen auch auf eine der inzwischen über 100 Apotheken, Arztpraxen und Partner zugehen, die sich auf dem Testportal des Rems-Murr-Kreises vernetzt haben.

Das Online-Schnelltestportal des Landkreises ermöglicht auch eine unkomplizierte Erfassung und Bestätigung der Test-Ergebnisse und sichert eine digitale Anbindung an das Gesundheitsamt. Die Abwicklung über einen der Partner (Arztpraxis oder Apotheke) bietet zudem den Vorteil, dass keine Tests durch die Schule bzw. den Schulträger beschafft werden müssen und die Tests der jeweils „neuesten Generation“ zum Einsatz kommen können. Diese Schnelltests im vorderen Nasenbereich sind besonderes für Kinder deutlichangenehmer als tiefe Nasen- oder Rachenabstriche. Die Ärzte und Apotheken können die Tests direkt über die Bundesregelung der Testverordnung mit der KVBW abrechnen.

(ries/17.3.21)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/landkreis/aktuelles/nachrichtenarchiv