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Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 22.08.2016

WLAN-Kosten für Flüchtlinge dürfen nicht am Kreis hängen bleiben

WLAN-Kosten für Flüchtlinge dürfen nicht am Kreis hängen bleiben

Landrat Dr. Richard Sigel fordert vom Land pragmatische Lösungen für die kommunale Basis

WLAN in Flüchtlingsunterkünften ist für Landrat Dr. Richard Sigel ein wichtiges und pragmatisches Instrument, um die Integration der Flüchtlinge im Rems-Murr-Kreis zu erleichtern. Gleichwohl war die Frage der  Finanzierung bislang nicht geklärt. Daher hat der Rems-Murr-Landrat die Probleme der Finanzierung bereits beim Abgeordneten-Frühstück am 11. Juli 2016 thematisiert. Gegenüber dem Land hat Dr. Richard Sigel angeregt, im Zusammenhang mit dem neuen Integrationsgesetz zu überlegen, ob die Landkreise Flüchtlinge im Wege einer Kostenpauschale an Aufwendungen beteiligen können, deren Erstattung seitens des Landes bisher abgelehnt worden ist oder als unsicher galt. „Konkret hätten wir gerne für die Bereitstellung von WLAN eine Unkostenpauschale je Flüchtling einbehalten“, so der Landrat.

„Im Ministerium teilt man zwar meine Auffassung, dass die Bereitstellung von WLAN in den Flüchtlingsunterkünften sinnvoll ist“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. Den Vorschlag aus dem Rems-Murr-Kreis lehnt das Ministerium jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Bei der Installation von WLAN in Unterkünften handele es sich um eine freiwillige Leistung der Kreise. „Diese Freiwilligkeit kann ich nicht nachvollziehen“, betont der Landrat. „Insbesondere, wenn der Bund mit Stolz eine kostenlose App namens ‚Ankommen‘ für Flüchtlinge auf den Markt bringt, die wertvolle Informationen zum Leben in Deutschland liefert und beim Erlernen der Sprache hilft. Wenn wir etwa Erklärungen zum Asylverfahren per App anbieten, dann müssen wir sicherstellen können, dass ein Zugang auch möglich ist.“

„Vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung dieser ‚freiwilligen‘ Leistung aus Mitteln des Landkreises beglichen werden muss, werde ich im Gremium noch einmal diskutieren lassen müssen, inwieweit wir im Kreis weiterhin bereit sind, so pragmatisch wie bisher mit WLAN in Unterkünften umzugehen“, erklärt Landrat Dr. Richard Sigel. „Wer ‚A‘ sagt muss auch ‚B‘ sagen“, so der Landrat weiter. „Es kann nicht sein, dass – ähnlich wie bei der Finanzierung von Sprachkursen – wir auf unterer Ebene mit pragmatischen Lösungen die Probleme angehen und am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, obwohl diejenigen, die die Politik machen, dies zu verantworten hätten.“

Für die Zukunft hat das Innenministerium dem Rems-Murr-Landrat zugesichert, seine Anregungen bei der nächsten Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes aufzunehmen und zu prüfen, inwieweit die Bereitstellung des Internetzuganges als Sachleistung gewährt werden kann.

Hintergrund:
In einer Flüchtlingsunterkunft können sich Bewohner nicht ohne Weiteres einen Telefonanschluss legen und auch mobile Endgeräte garantieren nicht überall freie Fahrt auf Datenautobahnen. In den Leistungen für Flüchtlinge sind bis zu vier Euro monatlich für Telekommunikation enthalten. Von diesen vier Euro kann ein einzelner Asylleistungsempfänger keinen eigenen WLAN-Anschluss oder ausreichend mobiles Datenvolumen finanzieren. Diese vier Euro sollten dennoch, zumindest teilweise, dem Zweck entsprechend eingesetzt werden – das hatte Landrat Dr. Richard Sigel angeregt.

(mk/04.10.2016)