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Autor: Leonie Ries
Artikel vom 04.06.2021

Das bedeutet die neue Corona-Verordnung für den Rems-Murr-Kreis

Die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis liegt am Freitag, 4. Juni, bei 30. Damit ist sie weiterhin stabil unter 100, zum dritten Mal unter 50 und nun auch unter 35. Was heißt das für den Landkreis? Aktuell gelten die Regelungen von Öffnungsschritt 1 nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung. Diese wird mit Wirkung zum 7. Juni angepasst und enthält viele Neuregelungen. Wenn die Inzidenz weiter sinkt bzw. stabil bleibt, kommt es in den nächsten Tagen schrittweise zu vielen weiteren Öffnungen. Diese Darstellung soll trotz der sehr komplexen Rechtslage transparent zeigen, was ab wann möglich ist. Tagesaktuelle Infos gibt es auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises.

Ab Montag, 7. Juni: Neue Regeln für Öffnungsschritt 1 sowie für Schultestungen

Zunächst kommt es mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Montag, 7. Juni, zu weiteren Öffnungen in Öffnungsschritt 1: So dürfen beispielsweise Shisha- und Raucherbars analog zu Gaststätten öffnen, Natur- und Stadtführungen dürfen wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden stattfinden. Organisierter Vereinssport darf auch außerhalb von Sportanlagen im Freien mit Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Auch hier gilt – wie innerhalb von Sportanlagen – die Testpflicht.

Ebenfalls ab Montag, 7. Juni gilt: Schnelltests, die in Schulen durchgeführt werden, bleiben 60 Stunden lang gültig. Viele Schulen im Rems-Murr-Kreis nutzen RMK-Cosima für beaufsichtigte Schnelltests. Die App wird aktuell im Hintergrund so überarbeitet, dass Ergebnisse von Reihentestungen in Schulen 60 Stunden lang als gültig angezeigt werden und das sich drehende Negativ-Icon 60 Stunden lang aktiv ist – statt nur 24 Stunden wie bei allen anderen Testungen. Die Schulen werden gesondert informiert und müssen nichts tun.

Ab Dienstag, 8. Juni: Weitere Öffnungsschritte bei stabiler Inzidenz unter 50

Wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge stabil unter 50 bleiben sollte, kommt es am Dienstag, 8. Juni, zu weiteren Lockerungen nach der Corona-Verordnung. Nach der neuen Verordnung gelten dann im Rems-Murr-Kreis die Regelungen bei Inzidenz unter 50 sowie unmittelbar die Regelungen der Öffnungsschritte 2 und 3.

Nach der bisherigen Verordnung hätten die Stufen 2 und 3 schrittweise durchlaufen werden müssen. Das ist mit der neuen Verordnung nicht mehr der Fall. Sollte die Inzidenz die 50 wieder überschreiten, werden die erweiterten Öffnungsschritte zurückgenommen. Die Regelungen für eine Inzidenz unter 50 müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Ab Mittwoch, 9. Juni: Lockerungen für Schulen bei stabiler Inzidenz unter 50

(vorbehaltlich anderslautender Regelungen in der neuen Corona-Verordnung Schule)

Bei den Lockerungen im Bereich Schulen bei einer stabilen Inzidenz unter 50 gilt, dass diese erst am zweiten Tag nach Bekanntmachung in Kraft treten. Das wäre im Rems-Murr-Kreis frühestens am Mittwoch, 9. Juni der Fall. Die Schulen können dann zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das heißt: Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstandsgebot ist nicht mehr einzuhalten. Sport im Freien im Klassenverbund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

Ab Donnerstag, 10. Juni: Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35:

Die neue Corona-Verordnung enthält auch Regelungen für eine stabile Inzidenz unter 35 an fünf Tagen in Folge. In vielen Bereichen entfällt dann die Testpflicht. Lockerungen gibt es zudem für Feiern im Gastgewerbe, Messen und Ausstellungen sowie Kultur- und Vortragsveranstaltungen. Am Freitag, 4. Juni hat die 7-Tage-Inzidenz seit 1. März 2021 zum ersten Mal wieder die 35 unterschritten. Sollte sie stabil unter 35 bleiben, gelten die genannten Lockerungen ab Donnerstag, 10. Juni.

Weiterführende Hinweise

Mehr Infos zu den Öffnungsschritte unter diesem Link (unsere Corona-Seite) bzw. auf der Seite des Sozialministeriums.

(ries/4.6.21)