Kerntechnische Unfälle: Land und THW treffen Vereinbarung
Kerntechnische Unfälle: Land und Technisches Hilfswerk treffen Vereinbarung
Technisches Hilfswerk übernimmt den Betrieb der Notfallstation im Rems-Murr-Kreis
Nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima haben die Bundesländer ihre Planungen zum Notfallschutz überprüft und angepasst. Baden-Württemberg ist das erste Land, das die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu Notfallstationen umsetzt.
Für den Betrieb dieser Notfallstationen hat das Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Innenministerium - mit dem Landesverband des Technischen Hilfswerks (THW) in Backnang eine Vereinbarung geschlossen. Es ist bundesweit das erste Abkommen zur Unterstützung des Betriebs von Notfallstationen. Der Aufbau und Betrieb einer Notfallstation wird vom Landkreis, den ehrenamtliche Helferinnen und Helfern aller im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen sowie dem Technischen Hilfswerk umgesetzt.
Bei einem kerntechnischen Unfall stellt eine Notfallstation eine Maßnahme zum Schutz der Menschen dar, die in der Umgebung von Kernkraftwerken leben. Eine Notfallstation kann beispielsweise in Turnhallen oder Schulen eingerichtet werden. Die Aufgabe dieser Station ist es, betroffene Personen aus der Bevölkerung auf mögliche Kontamination hin zu prüfen, gegebenenfalls zu dekontaminieren, zu registrieren und die Strahlenbelastung abzuschätzen.
Elf Notfallstationen sind in Baden-Württemberg verteilt. Für den Bereich Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und Hohenlohekreis steht ein Abrollbehälter bei der Feuerwehr Backnang bereit (hier geht es zum Artikel über die Notfallstation). Das Landratsamt Der Rems-Murr-Kreis ist als Untere Katastrophenschutzbehörde für die Planung solcher Notfallstationen zuständig.
(ries/9.8.18)