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Softwarefehler: Vorerst keine neue Stufe der digitalen Kfz-Zulassung im Kreis
Neue Stufe soll auch juristischen Personen die digitale Kfz-Zulassung ermöglichen / Landratsamt informiert, sobald die digitale Kfz-Zulassung starten kann
Am 1. September 2023 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten. Sie soll es mit Hilfe der Komm.One (Anstalt des öffentlichen Rechts) auch im Rems-Murr-Kreis möglich machen, Fahrzeuge online zulassen und sofort losfahren zu können. Das gilt erstmals auch für juristische Personen. Seit gestern ist bekannt: Im Rems-Murr-Kreis ist als einer von fünf baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen ein Start der 4. Stufe der gesetzlich vorgegebenen digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) nicht möglich. Als Grund hierfür nennt Komm.One einen Softwarefehler. Diese Nachricht hat auch die Verantwortlichen im Landratsamt Rems-Murr-Kreis sehr überrascht.
Die Landkreisverwaltung hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um pünktlich am 1. September mit der i-Kfz Stufe 4 starten zu können. Dafür wurden unter anderem auch Schulungen mit Mitarbeitenden durchgeführt. Schlussendlich ist die Landkreisverwaltung bei der Umsetzung aber stets von externen Dritten wie Komm.One abhängig, die die technischen Voraussetzungen schaffen müssen.
Komm.ONE hat das i-Kfz-Portal im Rems-Murr-Kreis offline gestellt und eine Wartungsseite geschaltet. Das klare Ziel der Landkreisverwaltung ist es, Kundinnen und Kunden diesen Service so schnell wie möglich anbieten zu können. Sobald der Starttermin bekannt ist, werden die Bürgerinnen und Bürger informiert.
Hintergrund: Die digitale Kfz-Zulassung im Rems-Murr-Kreis
Die Kfz-Zulassungsstelle im Rems-Murr-Kreis verspricht sich von der digitalen Kfz-Zulassung eine einfachere und effiziente Gestaltung von Zulassungsprozessen. Es geht insgesamt auch darum, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen eine möglichst schlanke digitale Option für alle Zulassungsvorgänge zur Verfügung zu stellen.
Da die Landkreisverwaltung bereits seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen auch im Bereich der Digitalisierung unternimmt und hier als zukunftsgerichtete Verwaltung bewusst eine Vorreiterrollte einnimmt, erhofft sich der Rems-Murr-Kreis für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Landkreis eine weitergehende Erhöhung der Servicequalität und mehr Flexibilität bei Zulassungsvorgängen. Dies vor allem durch die nicht orts- und zeitgebundene digitalen Zulassungsoptionen.
Die digitale Kfz-Zulassung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird seit 2015 stufenweise vom Bundesverkehrsministerium umgesetzt.
(barth/01.09.23)