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Ab Montag 3G im Landratsamt auch für Kundinnen und Kunden
Behörde setzt auf Dialog / Bitte vorab Termin vereinbaren – außer für Führerschein- und Zulassungsstelle
Nachdem in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 24. November die Alarmstufe II gilt und mittlerweile kreisweit niederschwellige Impf- und Testangebote zur Verfügung stehen, passt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis seine Regelungen für den Publikumsverkehr an. Ab dem kommenden Montag, 29. November, gilt auch für Kundinnen und Kunden des Landratsamtes in den Warn- und Alarmstufen die 3G-Pflicht. Kundinnen und Kunden dürfen dann – genau wie die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung – die Gebäude nur betreten, wenn sie einen Nachweis als genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet vorzeigen können.
Die Maßnahme soll vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenz- und Hospitalisierungsrate den Schutz der Kundinnen und Kunden erhöhen, aber auch den der Mitarbeitenden des Landratsamtes. Dadurch kann der gewohnte Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, ohne gleichzeitig die verschärfte Pandemielage aus dem Blick zu verlieren.
Die Behörde setzt für die Einhaltung der 3G-Regelung auf die gezielte Ansprache der Kundinnen und Kunden und wendet die 3G-Pflicht vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge mit Toleranz und Augenmaß an.
3G gilt auch in den Räumen der Führerschein- und Zulassungsstellen. Diese bleiben an allen drei Standorten ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für alle anderen Bereiche gilt: Bitte möglichst nicht spontan vorbeikommen, sondern einen Termin ausmachen.
Vor Ort im Landratsamt gibt es für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit, einen Corona-Test zu machen. Dafür stehen rund um den Alten Postplatz mehrere Testzentren bereit. Alle Infos und Buchung unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest. Wer seine Impfung nachholen oder auffrischen möchte, findet alle Termine unter www.rems-murr-kreis.de/kiz.