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Resolution zur Krankenhaus-Reform der Bundesregierung
In einer Resolution fordern die Kreisrätinnen und Kreisräte einen Inflationsausgleich für die Rems-Murr-Kliniken / Landkreis wird erneut zum Ausfallbürgen für die chronische Unterfinanzierung
Der Kreistag des Rems-Murr-Kreises hat bei der Einbringung des Haushalts für 2025 durch Landrat Dr. Richard Sigel einstimmig eine Resolution zur Krankenhausreform der Bundesregierung (PDF-Datei)gefasst. Darin appellieren die Kreisrätinnen und Kreisräte an die Landesregierung, dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat in der jetzigen Form nicht zuzustimmen. Der Kreistag fordert die Landesregierung dazu auf, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Inflationslücke 2022 bis 2024 geschlossen und die Finanzierung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg gesichert wird“
Stattdessen fordert der Kreistag gemeinsam mit dem Landkreistag Baden-Württemberg, dass in einem Vermittlungsverfahren wichtige Änderungen an der Reform umgesetzt werden müssen. Zudem müssen die zugesagte Auswirkungsanalyse der Reform und ein Anreizsystem eingefordert werden, das Länder wie Baden-Württemberg mit geringerer Bettenzahl in der Vergütung belohnt.
Hintergrund ist die ohnehin äußerst angespannte finanzielle Lage der Kliniken in Baden-Württemberg. Seit Jahren werden die Kliniken seitens des Bundes chronisch unterfinanziert. Deshalb werden die Landkreise als Klinikträger immer wieder Ausfallbürgen, weil sie Verantwortung für die medizinische Versorgung in ihrer Raumschaft übernehmen und das Defizit ausgleichen.
Der Kreistag erkennt an, dass das KHVVG wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen enthält. Dazu gehören zum Beispiel die bundeseinheitlichen Versorgungstufen, die Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sowie die Vorhaltevergütung als neues Finanzierungselement. „Wir sind nicht gegen die Reform, aber wir sollten nicht aufgeben und einen vollständigen Ausgleich der Inflationslücke im Vermittlungsverfahren für 2022-2024 einfordern“, betont Landrat Dr. Richard Sigel. „Für unsere Rems-Murr-Kliniken bedeutet dies allein ein inflationsbedingtes Defizit von 13 Millionen Euro jährlich. Wir stehen zu unseren Rems-Murr-Kliniken, können eine solche Last aber nicht auf Dauer stemmen“, so Landrat Dr. Richard Sigel. Dies gelte für den Landkreis, aber auch für seine Städte und Gemeinden, die über die Kreisumlage mit zur Finanzierung der Kliniken beitragen.
Konkret müsse ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022 bis 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes sowie Verbesserungen der Vorhaltefinanzierung erfolgen. Zudem müssen weitere Forderungen der Länder in die Stellungnahme des Bundesrats zum KHVVG aufgenommen werden, fordern die Landkreise in Baden-Württemberg.
Dies gilt insbesondere, weil Baden-Württemberg laut Bundesminister Lauterbach in Sachen Kliniklandschaft ein Vorzeigeland ist und schon jetzt weitgehend effiziente Versorgungsstrukturen vorhält. Nicht ohne Grund hat Baden-Württemberg die niedrigste Anzahl an Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner bundesweit. Die Krankenhäuser in denjenigen Ländern, die bereits ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden im jetzt geplanten System der Vorhaltevergütung im KHVVG nicht profitieren.
(keck/22.10.24)